Preiserhöhungsmitteilung per E-Mail rechtlich bedenklich
Sehr geehrte Damen und Herren, eigentlich hätte mir Ihre Reaktion auf meine Sonderkündigung aufgrund einer Preiserhöhung vorher klar sein können. Ein 1. Schreiben mit meiner Sonderkündigung habe ich noch per normalem Brief geschrieben (ohne Einschreiben). Versand am 23.07.2014...
