Geschäftsgebaren des Taxi Verbandes Berlin, Brandenburg e.V.
Zum Taxifahren benötigt man den "Führerschein zur Fahrgastbeförderung", kurz FzF-Schein oder auch P-Schein genannt. Der Gesetzgeber schreibt bestimmte Auflagen vor, die ein angehender Taxifahrer erfüllen muss, um den P-schein zu bekommen. Die schriftliche und mündliche Prüfung...
