Verweigerung der Zusendung der Jahressummenblätter für Darlehens
Obwohl laut § 675 d BGB in Verbindung mit Art. 248 §§ 7-9 EGBGB eine Zusendung von Jahressummenblätter für Darlehenskontrollen ohne Entgelt aber auch für zurückliegende Zeiträume ein solcher Rechtsanspruch auch aus §§ 675, 666 BGB besteht, versucht die LBBW dies zu verhindern...
