Nach Wohnungsübergabe keine Kautionsrückzahlung
Ich habe meine Wohnung fristgerecht zum 31.10.2013 gekündigt. Die Wohnung wurde ohne Mängel unter Zeugen am 09.11.2013 an Herrn R. übergeben. Wie bei der Übergabe besprochen sollte ich Herrn R. ein Schreiben übersenden mit meiner Bankverbindung zwecks Kautionsrückerstattung....
