Guten Tag,
das Thema Lochfraß ist ja hinlänglich bekannt, allzu viele Details hierzu erspare ich mir / dem Leser.
Zweck meines Anliegens ist, einen weiteren Fall zu schildern, in dem einem Verbraucher die Schuld für einen Prokuktionsfehler zugeschoben wird.
Auch in unserem Fall heißt es, dass wir fehlerhaft Geschirrspüler-Salz nachgefüllt hätten, hieraus sei dann Lochfraß entstanden. Das ist uns übrigens in den letzten zwanzig Jahren noch nie passiert, was schon ziemlich auffällig ist. Nach lediglich einem Jahr, also noch innerhalb der Gewährleistungsfrist, hat unserer Geschirrspüler nunmehr einen Totalschaden!
Beteiligt an dieser Misere ist in erster Linie der Hersteller NEFF, eigentlich ja nicht unbedingt eine Billigmarke, der sich aus jeglicher Verantwortung mit der Begründung herausnimmt, dass die Beweislast für den Defekt nach sechs Monaten auf den Käufer übergeht. Damit war für NEFF das Problem erledigt.
Nicht weniger schlimm hingegen finde ich die Reaktion unseres Vertragspartners MÖBEL BRÜGGE bzw. KÜCHEN BRÜGGE aus Neumünster. Auch dieses Unternehmen lehnt sich zurück und verweist auf den Hersteller, ohne auch nur ansatzweise zumindest über Kulanz zu sprechen.
Was mich außerdem sehr verärgert hat, war die Tatsache, dass bereits der NEFF-Monteur vor Ort, also derjenige, der den Schaden festgestellt hat, von seinem Chef instruiert wurde, ein Angebot für einen neuen Geschirrspüler zu machen, dies sogar quittiert haben wollte. Glauben Sie mir, in diesem Moment ist man erst einmal sprachlos! Natürlich haben wir zunächst nicht akzeptiert; es liegt doch sehr fern, sich einen neuen zukünftigen Totalschaden ins Haus zu holen.
Natürlich könnten wir jetzt zum Anwalt gehen und sehr viel Geld für einen Rechtsanwalt, ein Sachverständigengutachten und die Gerichtskoten ausgeben. Nur, wer will das schon, wenn man nicht versichert ist?
Ich werde jetzt einen neuen Geschirrspüler kaufen, natürlich weder bei KÜCHEN BRÜGGE noch bei der Firma NEFF, soviel steht fest. Auch Ihnen liebe Leser möchte ich ans Herz legen, Ihre Kaufabsichten insoweit stark zu überdenken! Übrigens: Das war lange nicht das einzige Problem mit KÜCHEN BRÜGGE, und das bei einer Küche, die wirklich nicht ganz günstig war!
Ich bin gespannt, ob sich in naher Zukunft mal jemand ein Herz nimmt und die Geschirrspülerindustrie mit einem Gutachten zum Umdenken zwingen kann. Außerdem könnte ich mir vorstellen, dass ein kurzer Bericht im Fernsehen bei Galileo, Spiegel-TV etc. zum Umdenken anspornen könnte.
Viele Grüße und alles Gute!
Meine Forderung an Küchen Brügge / Neff:
Unentgeltlicher Ersatz eines Geschirrspülers
Antwort auf die Beschwerde vom 23.06.2014
Sehr geehrter ReclaBoxler,
wir danken Ihnen, dass Sie uns weiterhin die Chance geben, Sie zu unterstützen.
Natürlich verstehen wir, dass das Schadensbild sehr ungewöhnlich für Sie ist. Die Ursache für den Schaden an Ihrer Geschirrspülmaschine ist eindeutig durch die Nutzung entstanden.
Dennoch hat sich der Werkskundendienst Ihrem Anliegen noch einmal persönlich angenommen und sich direkt mit Ihnen in Verbindung gesetzt.
Wir würden uns freuen, Ihren Erwartungen entsprochen zu haben und stehen Ihnen auch zukünftig gerne kompetent zur Seite.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Werkskundendienst für Neff Hausgeräte
kommentare und trackbacks 5
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Zu der o. g. Reaktion von NEFF Bedarf es iegtnlich keiner weiteren Ausführungen. Dieses Statndardschreiben finden sie hier in der ReclaBox fast wortgenau immer wieder. Da hat die Firma NEFF nicht sonderlich viel Krativität beweisen.
Ich werde nachberichten! Gruß
Beschwerde ist gelöst
wie war denn die Lösung?