12.10.2013 | 10:39 Uhr · 912 Views · von Patrick Berkemeier
Hermes Logistik Gruppe Deutschland (Hamburg)
Zustellung angeblich auf Kundenwunsch verschoben
Guten Tag,
"Auf Kundenwunsch erfolgt die Zustellung zu einem späteren Zeitpunkt. - 12. Oktober 2013 9:25:22"
Diese Aussage wurde nie von mir getätigt.
Das Produkt wurde absichtlich von mit vorbestellt um es am Erscheinungstermin zu erhalten.
Ich bitte darum die Lieferungsaussendung unverzüglich fortzuführen.
Zustellung an:
Hermes PaketShop - Elektro Steiger
Lopshornerweg 3
Augustdorf, 32832
Deutschland
Grüße,
P. Berkemeier
Meine Forderung
Auslieferung am heutigen Tag.
Firmenantwort
12.10.2013 | 10:58 Uhr · Hermes Logistik Gruppe Deutsch...
Hallo Herr Berkemeier,
entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Ich habe die Niederlassung informiert, dass die Sendung schnellstens zugestellt werden muss.
Ich bekomme dazu in der nächsten Stunde eine Rückmeldung und werde mich per mail bei Ihnen melden.
Beste Grüsse
Ihr Hermes Kundenservice.
Kommentar
12.10.2013 | 10:57 Uhr · Der Don
Da werden viele Paketshops nicht beliefert und was die Zustellung auf Kundenwunsch betrifft so nennt sich der Sendungsscanstatus nun halt mal das heist nicht wirklich das es ihr wunsch war/ist das ist EDV bedingt so da sollte man in zukunft vielicht noch bissl was ändern ind er Sendungsverfolgung was irreführend ist so würde es sicher auch etlich beschwerden weninger hier geben.
Kommentar
12.10.2013 | 11:16 Uhr · Patrick Berkemeier
Die Situation hat sich geklärt. Habe innerhalb kürzester Zeit einen Anruf eines netten Hermes-Mitarbeiters bekommen.
Es ist jedoch meiner Meinung nach so:
Wenn ich bei Amazon etwas unter der Prämisse "Lieferung am Erscheinungstermin" bestellt, so hat es anzukommen. Entweder mit Aufpreis, oder mit dem Hinweis das bei die Gewährleistung bei Lieferung an einen Packetshop nicht zu garantieren ist.
Hin oder her, das nächste Mal bin ich schlauer.
Der Kundenservice war auf jeden Fall top!
Beste Grüße.
Diskussion
12.10.2013 | 11:18 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Kommentar
22.10.2013 | 12:25 Uhr · Patrick Berkemeier
Beschwerde ist gelöst