Sehr geehrte Damen und Herren,
am 07.06.2013 habe ich meinen Lufthansaflug 4C9X4G storniert. Bis zum heutigen Tag kann ich keine Gutschrift verzeichnen. Telefonisch wollte man mir nicht helfen, auf meine E-Mail habe ich von Ihnen nur diese kurze Antwort erhalten:
vielen Dank für Ihre Email.
Der Erstattungsprozess wurde seitens der Lufthansa am 07.06.2013 abgeschlossen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lufthansa Internet Service Center
Rebecca Göhrt
Wann erstatten Sie mir meine Kosten?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Ratajczak
Meine Forderung an Deutsche Lufthansa:
Rückerstattung
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 126 Tagen und 15 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 4
Beschwerde ist gelöst
"P. S.: Was ist eigentlich eine RÜCKerstattung? Die Erstattung einer Erstattung? "
Da hat der BF mit dieser Formulierung sogar Recht. Es handelt sich hierbei um eine Rückerstattung der Gebühren. Da er sie ja der Lufthansa, im Gegensatz zum Ticketpreis, erstattet hat, handelt es sich dann tatsächlich um eine Rückerstattung.
Siehe:
http://www.duden.de/rechtschreibung/Rueckerstattung
Zugegenermaßen hätte ich allerdings auch nur von "Erstattung" geredet. Ich musste auch erst einmal googlen.
Wir beide geben uns geschlagen!
Ich wollte ja zuerst schreiben "Genau so ist es! " Habe dann nur prophylaktisch noch einmal dieses Wort gegoogled.
Fazit ist ja hier: Wir beide haben etwas dazu gelernt. Also: Danke an den BF!