Habe bei Teleska.de eine Marke von Sparhandy ein Galaxy Note 10.1 bestellt mit O2 Vertrag. Der Vertrag wurde direkt genehmigt und das Gerät versendet. Die Siegel an der OVP waren schon geöffnet, also eine B-Ware. Diese ging unmittelbar zurück.
Die Dame an der Hotline meinte der Austausch betrage min. 2-3 Wochen. Nachdem ich eine Fristsetzung der Retoure beilag, war das Gerät fristgerecht innerhalb einer Woche da. Jedoch wieder eine B-Ware mit dem selben Produktionsfehler. Gerät wurde wieder zurück geschickt und nun neu versendet. Da Sparhandy bei meiner Adresse ein "q" nach Str. gepflegt hatte, wurde das Paket immer erst einmal fehlgeleitet bevor es hier war.
Bei der aktuellen dritten Lieferung fährt es nun seit 1 Woche durch die BRD. Sparhandy möchte die Sendungsverfolgungnummer nicht rausgeben, damit ich mich persönlich bei DHL melden kann. Sie kommen mit der Begründung "Wegen Betrugs versuchen". In wirklichkeit wird eine fiktive Paketverfolgung angeboten. Mein Verdacht ist eher, dass man mich als Kunden hinhalten will, bis ich freiwillig vom Vertrag zurück trete. Somit wäre Sparhandy aus dem Schneider, da somit keine Grundlage für einen Betrug vorliegen.
Leider werden wir Sparhandy es diesmal nicht so einfach machen. Wenn das Gerät nicht zugestellt wird, wird eine Strafanzeige wegen Betruges erstattet. Spätestens dann muss Sparhandy den 3. Versand beweisen und dass die Anzeige in Ihrem Verfolgungssystem der Wahrheit entspricht. Ebenso, wird nach Fristablauf ein Deckungskauf vorgenommen, da das Gerät bereits Privat weiterverkauft wurde. Mein Kunde erwartet das Gerät bereits. Für alle in diesem fall könnt ihr die Differenz in Rrechnung stellen. Am besten per Mahnbescheid.
Bestell-/Kundennummer: 3077932
Meine Forderung an Sparhandy:
Lieferung eines OVP Gerätes bis 29.04.2013
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 10
Um deine Fragen zu beantworten. Das Gerät wurde bei teleska.de bestellt. Dies ist aber nur eine Marke von SH. Somit ist SH der Vertragspartner. Beide Geräte hatten eine kleine Auswölbung beim Mikrofon. Welche erst auf den zweiten Blick ersichtlich war. Ich bitte hiermit auch alle ihr Galaxy Note 10.1 von SH auf diesen Fehler zu prüfen und hier zu berichten. Wenn ein Gerät bereits geöffnet wurde oder die Verpackung sichtlich beschädigt ist handelt es sich folglich um B-Ware. Firmen haben dies zu deklarieren, falls Sie solche Ware verkaufen wollen. Mir wurde zuerst von einem SH Mitarbeiter gesagt Sie müssen die Geräte aus Qualitätsgründen prüfen. Dummerweise wird dadurch die Ware zur B-Ware und bei der Qualitätsprüfung ist nicht mal der Fehler aufgefallen, obwohl die Folien schon einmal abgezogen waren. Später entschuldigte man sich per E-Mail dafür, dass man mir zweimal eine Retoure gesendet hatte. Also was nun? Retoure oder Qualitätsprüfung? Bei SH kennt man keine Kaufmannsehre. Hier wird der Kunde, wenn er merkt das er verarscht wurde, solange hingehalten, bis er freiwillig vom Vertrag zurück tritt. Herr W. kennt sich schon sehr gut mit dem deutschen Recht aus und kann somit viele schlupflöcher nutzen, welche den Verbraucher verzweifeln lassen.
Um deine fragen zu beantworten. Ich habe auf www.teleska.de bestellt, dies ist aber eine Marke von Sparhandy. Somit ist auch Sparhandy der Vertragspartner. Wenn eine OVP schonmal geöffnet wurde oder beschädigt ist handelt es sich um B-Ware, ebenso bei Retouren. SH wollte mir zuerst auch erzählen, dass Sie aus Qualitätszwecken vereinzelt OVP´s öffnen. Dies hat aber zur Folge, dass das Produkt nun als B-Ware gehandelt werden muss. Später erklärte mir man per E-Mail, das es ein versehen war, dass ich Retouregeräte erhalten habe. Also was nun SH? Retoure oder Qualitätskontrolle? Abgesehen davon, wurde bei der "Qualitätskontrolle" kein Mangel entdeckt. Will ein Händler solche Ware verkaufen, muss er dies beim Verkauf deklarieren.
Die Geräte haben beide den selben Produktionsfehler am Mikrofon gehabt. Es handelt sich um eine kleine Auswölbung des Gehäuses in Höhe des Mikrofon. Daher bitte ich auch alle die bei SH ein Galaxy Note 10.1 bestellt haben, es auf diesen Mangel zu prüfen und hier zu berichten. Ich werde weiter berichten.
"Das Amtsgericht Rotenburg (Wümme) (Urteil vom 26.11.2007, Az. 5 C 350/07) hat entschieden, dass ein im Rahmen des Widerrufsrechts geprüftes Handy nach Rücksendung immer noch als neu zu betrachten ist, selbst wenn sich im Speicher des Handys Zugangsdaten für VoIP- und POP3-Zugänge befinden.
.
.
Das AG Rotenburg (Wümme) hat die Klage abgewiesen. In einer Prüfung im Rahmen des Widerrufsrecht, wie sie auch im Laden möglich gewesen wäre, liegt demnach keine Ingebrauchnahme durch welche die Eigenschaft als “neu” verloren ginge.
http://www.jur-blog.de/internet-recht/online-auktionen/rechtsanwalt/2008-01/ag-rotenburg-neuwertigkeit-von-nach-widerruf-zuruckgegebenen-waren-handy/ "
"Die Siegel an der OVP waren schon geöffnet, also eine B-Ware. "
"Wenn ein Gerät bereits geöffnet wurde oder die Verpackung sichtlich beschädigt ist handelt es sich folglich um B-Ware. "
"Wenn eine OVP schonmal geöffnet wurde oder beschädigt ist handelt es sich um B-Ware, ebenso bei Retouren. SH wollte mir zuerst auch erzählen, dass Sie aus Qualitätszwecken vereinzelt OVP´s öffnen. Dies hat aber zur Folge, dass das Produkt nun als B-Ware gehandelt werden muss. "
"Naja Paket geprüft und siehe da OVP! "
den Sie Mehrfach als B-Ware betont haben.
Viel Glück euch allen
habe nun auch meine 50€ Kulanz Gutschrift von SH erhalten dank dem Einsatz vom TÜV Süd. Achja seit dem 01.06.13 hat SH auch eine kostenlose Rufnummer 01807777781.