23.03.2013 | 06:52 Uhr | 3480 Views
Für die DHL-Zustellung kann der Kunde einen Wunschnachbarn festlegen, bei dem das Paket hinterlegt werden kann. Soweit die Theorie.
Offenbar kann aber auch der Zusteller dort zugreifen und Eintragungen machen. Nach der letzten Zustellung bei mir in der 4. Etage hat der Zusteller offenbar entschieden, dass es besser ist, wenn ich einen "Wunschnachbarn" bekomme, einen Blumenladen drei Straßen weiter. Als ich beim Lieferanten nachsehe, stelle ich fest, dass ich wohl die Wahl zwischen drei Paketdiensten gehabt hätte. Ich habe gelernt: Nie wieder lasse ich das Auswahlhäkchen auf DHL stehen.Bestell-/Kundennummer: Sendung 315948169810
Meine Forderung an DHL:
Die vereinbarte Zustellung
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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@ReclaBoxler-5273762: es geht um einen Datenschutzverstoß mit der möglichen praktischen Auswirkung, dass ein Gewerbetreibender die Nachbarn alle in seinen Laden umlenkt.