Kunde möchte DSL
1. Bei Verfügbarkeitsprüfung bekomme ich bis zu 16 MBit angezeigt.
2. Bei Nachfrage beim Kundendienst bekommt man keine Auskunft, wie hoch genau die Geschwindigkeit sein wird.
3. Bei Nachfrage kommt die Antwort: Bestellen Sie einen Anschluss. In der Auftragsbestätigung steht dann die Geschwindigkeit. Sie haben zwei Woche Rücktrittsrecht.
4. Traurig, aber wahr. Auch bei erneuter Nachfrage kommt diese Antwort.
Andere Firmen (z. B. Easybell) haben kein Problem damit, vorher die Geschwindigkeit mitzuteilen.
Bestell-/Kundennummer: DSL Verfuegbarkeit #81100002010977 Vorgangsnummer: 2720152#598016
Meine Forderung an Telekom Deutschland:
Einfach nur ein Check in der Datenbank wie schnell der DSL Anschluss sein würde
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 271 Tagen und 10 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Der Passus "bis zu" ist für den Kunden irrelevant.
http://www.teltarif.de/vodafone-geringere-dsl-bandbreite-klausel-urteil-berufung/news/48426.html
Ich denke aber, daß die Firmen vorher mit bis zu 16 MBit werben, dann aber nur z. B. 2 MBit liefern können. Viele Kunden merken das gar nicht oder vergessen zu stornieren.
Das dürfte die Masche sein.
Wenn vorher klar ist, daß DSL nur eine unzureichende Bandbreite liefern kann ann kann der Kunde z. B. LTE oder etwas anderes wählen.
Deshalb möchte ich vorher wissen, was geliefert werden kann.
Früher war das kein Problem. Da wurde die Bandbreite schon bei der Verfügbarkeitsprüfung angezeigt.
Erst wenn die Leitung gebucht wird, wird die betreffende Leitung durchgemessen und in der Auftragsbestätigung wird dann eine verbindliche Bandbreite genannt. Ist nicht nur bei der Telekom sondern bei jedem anderen Anbieter auch.
Fazit: Jede Online Prüfung und auch jede Aussage von einem Mitarbeiter des Anbieters ohne dass überhaupt ein Auftrag erteilt wurde und somit eine Leitung gebucht wurde, ist nichts wert. Verbindlich ist erst die Auftragsbestätigung.
Ich verstehe auch nicht wo hier das Problem ist. Auftrag telefonisch erteilen, auf die Auftragsbestätigung warten, danach entweder den Vertrag behalten oder fristgerecht widerrufen. Klingt einfach ist es auch.
Die Kabelarten und Entfernung zu den Adressen ist im System hinterlegt.
Und es gibt sehr wohl Firmen die es vorher ermitteln und zusichern.
Wo liegt also das Problem bei der Telekom?
Eine Abfrage im System reicht.
Wo ist die Logik wenn ich erst bestellen muß um zu wissen was ich dann bekomme?
Jede Aussage zur Bandbreite bevor überhaupt die Leitung gebucht wurde, ist nichts anderes als warme Luft. Aber gut Sie können sich natürlich auch auf eine unverbindliche Aussagen eines Mitarbeiters verlassen, der nichts anderes als verkaufen möchte. Aber dann bitte nicht im Nachhinein beschweren, wenn auf der Auftragsbestätigung eine ganz andere Bandbreite steht und Sie sich aber auf die mündliche Aussage so doll verlassen haben.
Bei der Telekom gab es früher eine VERBINDLICHE Zusage der Bandbreite!
Ohne wenn und aber. 56k Modem mit V90 angeschlossen und los gings.
"
Das sind aber auch nur einige Faktoren für die Bandbreite. Die reichten auch früher aus, um relativ genau zu sagen was ankommt. Nur heute kommen ein paar Störfaktoren dazu. Insbesondere wie viele Adern mit DSL schon belegt sind. Und auch wichtig, mit Bandbreite diese arbeiten. Denn eine mit DSL1000 belegte Leitung stört weniger die anderen, als eine mit 16.000 belegte Leitung. Und da auch Drittanbieter die Leitungen mit benutzen, kann die Telekom diese auch nicht sicher in der Datenbank hinter legen.
Teilweise ist die Bandbreite sogar stark Tageszeitabhängig. Da merkt man erst in laufe der Woche was im Schnitt möglich ist.
"Der Passus "bis zu" ist für den Kunden irrelevant. "
Da haben Sie falsch gelesen. Er ist immer noch wichtig. Das was das Gericht gerügt hat, ist nur, das der Kunde den Vertrag, auch bei einer niedrigerer, als der Vertraglich vereinbarten Leistung, nutzen muß und nicht widersprechen darf. Das Urteil sagt aber nicht, das der Kunde auch tatsächlich einen Anspruch auf die volle Bandbreite hat.
Aber erwartungsgemäß.
Beschwerde ist noch nicht gelöst