Habe mir am 20.10.2012 einen Staubsauger gekauft.
Mit der Saugleistung bin ich nicht zufrieden. Darauf hin wollte ich den Staubsauger am 23.10.2012 zurück geben.
Kundenfreundlichkeit? Davon keine Spur. Statt dessen meinte die Geschäftsleitung, da ich das Gerät schon einmal benutzt hätte, gäbe es keine Rücknahmemöglichkeit.
Meine Forderung an Poco Service:
Rücknahme des Gerätes (Grund: äußerste Unzufriedenheit)
Antwort auf die Beschwerde vom 24.10.2012
Es handelt sich hierbei nicht um einen Mangel, sondern um ein Nichtgefallen des Artikels. Ein Umtauschrecht bei Nichtgefallen und Nichtzufriedenheit sieht das Gesetz nicht vor. Da der Artikel auch nicht mehr originial verpackt ist, ist eine Rücknahme des Artikels leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Ihr POCO-Team.
kommentare und trackbacks 6
Http://www.test.de/Chat-zu-Umtausch-und-Reklamation-Das-ist-Ihr-gutes-Recht-1745539-0/
Zitat: "Umtausch ist eine freiwillige Sache des Händlers.
Es gibt viele Unternehmen, die einen Umtausch wegen Nichtgefallen anbieten, aber ein Unternehmer muss diesen Umtausch nicht anbieten. Die Umtauschbedingungen bestimmt jedes Unternehmen selbst.
Davon zu unterscheiden sind die Rechte wegen eines Mangels an der Sache. Dort haben Käufer nach dem Gesetz Rechte, die der Händler im Grunde nicht beschneiden kann. "