08.10.2012 | 12:31 Uhr | 488 Views
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 24.09. widersprach ich der Höhe der Abschlagszahlungen per E-Mail; am 30.09. wiederholte ich dieses, da Sie bis dahin nicht reagierten, per Fax.
Bis heute habe ich keine Reaktion von Ihnen erhalten. Dieses stellt ein unseriöses Geschäftsgebahren dar.
Meine Forderung an Vattenfall:
Reaktion des Stromanbieters
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Dr. T. Demuth