Am 24.07.2012 habe ich Online von 1&1 zur Telekom gewechselt. Dazu habe ich der Telekom den Auftrag zur Rufnummerportierung erteilt, welchen ich am selbigen Tag per Fax der Telekom übermittelt habe. Von der Telekom habe ich per E-Mail den Eingang des Auftrags bekommen. Am 27.07.2012 erhielt ich einen Brief von der Telekom mit nochmals dem selben Portierungsauftrag, den ich unterschreiben und zurückschicken sollte. Dies habe ich noch am selben Tag gemacht. Der Wechsel sollte zum 10.11.2012 erfolgen, damit hätte die Kündigung seitens der Telekom bei 1&1 spätestens am 10.08.2012 erfolgen müssen. Am 20.08.2012 erhielt ich von 1& 1 die Kündigungsbestätigung, allerdings erst am 10.11.2013. Auf meinen Anruf bei der Telekom wurde mir versichert, das am 04.08.2012 bei 1&1 gekündigt wurde und dies geklärt würde. Am 03.09.2012 erhielt ich von der Telekom ein Schreiben, in dem mir der Wechsel ebenfalls zum 10.11.2013 bestätigt wurde. Heute habe ich bei der Telekom angerufen und dort wurde mir erklärt, da die Telekom das Schreiben am 08.08.2012 an eine andere Abteilung weitergeleitet hat und es dort halt der Reihe nach bearbeitet wurde. Somit wurde der Kündigungstermin zu meinem Nachteil überschritten. Wörtliche Aussage des Mitarbeiters: "Da haben Sie eben Pech gehabt".
Ich sehe dies etwas anders. Durch die Auftragsannahme der Telekom poche ich nun auf Vertragserfüllung. Ich bin zur Telekom gewechselt, weil mir 1&1 keine stabile Leitung (VoIP) zur Verfügung stellen kann und ich wieder eine ganz normale analoge Telefonleitung haben möchte, die auch funktioniert. Durch das Versäumnis der rechtzeitigen Kündigung bei 1&1 entstehen mir Mehrkosten von 10€ pro Monat bei 1&1 da mein 24-Monatiger Vertrag mit 19,95€ auf 29,95€ durch die automatische Vetragsverlängerung erhöht und habe zudem keine stabile Telefonleitung. Ich sehe das so, das ich ein Anrecht darauf habe, von der Telekom am 10.11.2012 an das Netz genommen zu werden, notfalls mit einer neuen Telefonnummer. Da die Telekom den Kündigungstermin vertrödelt hat, soll die Telekom die 29,95€ pro Monat für das Jahr bei 1&1 bezahlen.
Bestell-/Kundennummer: Telekom Kundennummer: 2734383392
Meine Forderung an Deutsche Telekom:
Anschaltung zum 10.11.2012 und Übernahme der Kosten bei 1&1 (Freikaufen aus dem Vertrag).
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 41 Tagen und 10 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 9
Im Gegensatz zu Ihnen wußte die Telekom nicht, dass bei Ihnen die Kündigungsfrist so kurz bemessen ist. Die Telekom hat keine Einsicht auf Ihren Vertrag bei 1&1 und kennt somit auch nicht die einzuhaltenden Fristen.
Im Grunde genommen sind Sie selber Schuld, wenn Sie schon nicht eigenständig bei 1&1 für eine fristgerechte Kündigung sorgen, hätten Sie zumindest Ihren Portierungsauftrag frühzeitig einreichen müssen. Das heißt auch die Bearbeitungszeit der Telekom mit einkalkulieren.
@Reclaboxler4416026:
Sie sollten erst lesen, dann schreiben: Ich habe ausgeführt, das ich derzeit eine VoIP Leitung von 1&1 besitze welche nicht stabil ist. Das bedeutet: Wenn die Internetverbindung getrennt wird, geht auch kein Telefon. Bei einem Telekomanschluss (oder auch Vodafone) ist die Frequenz von DSL-Signal und Telefonsignal durch einen Splitter (NTBBA) getrennt und mein Telefon geht auch wenn das DSL Signal nicht anliegt oder zwangsgetrennt wird. Und es gibt nur die Telekom und Vodafone die das anbieten wenn man keinen Kabelanschluss hat.
Sie haben selber bestätigt, dass Sie Ihren Auftragsformular erst am Freitag den 27.07. zurückgeschickt haben. Also können Sie schonmal getrost davon ausgehen, dass Ihr Auftrag frühestends am 30.07.2012 bei der Telekom angekommen sein kann, denn die Post liefert Samstag/Sonntag keine Standardbriefe. Ergo hatte die Telekom 10 Werktage Zeit um in der Hauptferienzeit die Kündigung und Portierung Ihres Anschlusses zu veranlassen.
Wie Sie schon korrekt festgehalten haben, gibt es keine vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Bearbeitungszeiten für einen solchen Auftrag. Die geforderten gut 360 Euro werden Sie mit Sicherheit nicht erhalten. Diese Kosten hätten Sie vermeiden können, wenn Sie im Wissen um Ihre Kündigungsfrist frühzeitig Ihre Portierung beauftragt hätten. 10 Werktage sind da einfach zu knapp, es kann nämlich auch sein, dass Ihre Portierungsauftrag nur unvolländig oder fehlerhaft ausgefüllt ist und hier noch mal nachkorrgiert werden muss. Deshalb ist es vernünftig einen Portierungsauftrag 4 Wochen vor Kündigungsfrist bereits einzureichen. Damit ist man auf der sicheren Seite.
Ihre Aussage Sie dürften nicht selber kündigen, weil die Rufnummer dann weg wäre ist falsch. Nach einer Kündigung wird die Rufnummer bei jedem Anbieter für 90 Tage für die Wiedervergabe an andere Kunden gesperrt damit der ursprüngliche Kunde die Möglichkeit hat diese Rufnummer nachträglich zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. Nur wenn sich der Kunde in den 90 Tagen nicht bezüglich der Rufnummer meldet, kann diese für den Kunden verloren gehen.
"Sehr geehrte Frau H.,
ich beziehe mich auf Ihre Beschwerde in der ReclaBox vom 7. September 2012. Für die verspätete Antwort entschuldige ich mich natürlich bei Ihnen. Ich habe versucht, Sie telefonisch unter: ******* zu erreichen. Leider ohne Erfolg. Daher wende ich mich nun per E-Mail an Sie.
Ich habe mir den Sachverhalt einmal genau angesehen. Sie bemängeln, dass der Portierungsauftrag bei Ihrem derzeitigen Anbieter 1&1 zu spät einging und dieses Verschulden der Telekom sei. Des Weiteren fordern Sie Erfüllung des Vertrages und eine Ausgleichszahlung an 1&1. Am 24. Juli 2012 wandten Sie sich an uns mit der Bitte um Ihren Wechsel des Anbieters. Die erforderlichen Unterlagen (inklusive Portierungsauftrag) erhielten Sie von uns am 1. August 2012, den Sie mit Datum 4. August 2012 unterschrieben und an uns zurückgeschickt haben. Ihr Kündigungstermin bei 1&1 wäre spätestens der 10. August 2012 gewesen. Der Auftrag zur Portierung Ihres Anschlusses ging am 7. August 2012 bei uns ein. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir eine gewisse Vorlaufzeit benötigen, um derartige Sachverhalte weiterzuleiten und zu prüfen. Die Kündigung bei 1&1 ging damit zu spät ein und wir können Ihnen nur den Wechseltermin für den 11. November 2013 bestätigen. Ferner werden wir keine Erstattung oder Entschädigung an 1&1 zahlen. Ich bedaure sehr, dass ich Ihnen in diesem Fall keine positive Rückmeldung geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Patricia
Kundenservice Social Media
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