Zuerst das Gute: Angelockt von den super Angeboten bei Segmüller haben wir uns dazu hinreißen lassen, spontan einen Esstisch zu kaufen - Preis/Leistungsverhältnis war unschlagbar - in der Annahme, dass man diesen, wie inzwischen bei allen SB-Waren bei der Konkurrenz üblich, ohne Probleme zurückgeben kann und auch eine entsprechende Gutschrift auf dem Konto erhält. Dem ist aber bei Seegmüller nicht so!
Obwohl der Tisch nicht mal richtig ausgepackt wurde, geschweige denn montiert war (es hat sich bei uns schnell herausgestellt, dass er von der Holzart nicht wirklich in die Wohnung gepasst hat), wurde der Tisch zwar anstandslos zurück genommen, aber nur gegen die Ausstellung eines Einkaufsgutscheins, obgleich der Kaufbetrag gerade am gleichen Tag der Rückgabe vom Konto abgebucht war.
Auch wenn das Vorgehen rechtlich in Ordnung ist und Segmüller selbst zur Rücknahme nicht verpflichtet ist, so stellt sich bei diesem Vorgehen doch die Frage, ob man zukünftig nicht gleich im Internet bestellt und den stationären Handel - insbesondere Segmüller - umgeht; hier besteht ein 14täiges Rückgabe- und Rücktrittsrecht, ohne sich mit einem Einkaufsgutschein zufrieden geben zu müssen. Fraglich, ob dieses kundenunfreundliche Gebaren auf Dauer Bestand hat; in Zukunft werde ich den Laden so weit wie möglich meiden und nicht zwanghaft mittels Gutschein weitere Einrichtungsgegenstände kaufen zu müssen.
Bestell-/Kundennummer: Beleg: 85271167
Meine Forderung an Segmüller:
Lieber Segmüller, überlegt euch ein kundenfreundlicheres Gebaren; nur so kann man auf Dauer überleben.
Firmen-Antwort ausstehend seit 14 Jahren, 187 Tagen und 3 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Solange sich Kunden finden lassen, die in diesen Möbelhäusern kaufen, solange überleben diese auch.
Danke, Du schreibst mir aus der Seele!
Beschwerde ist endgültig nicht gelöst