Ich habe im Internet bei Europcar einen Mietwagen für Spanien gebucht. Bei Rückgabe liess ich mir schriftlich bestätigen, dass der Wagen ohne Mängel zurückgegeben wurde.
Dennoch wurden mir nach Rückkehr nach Deutschland zusätzlich zur Mietgebühr 82 € für einen angeblich defekten Reifen von der Kreditkarte eingezogen.
Meine Reklamation bei der Beschwerdestelle in Deutschland war erfolglos. Da die spanischen Kollegen einen defekten Reifen festgestellt haben, könne man hier nichts machen, zumal die Gesellschaften im Ausland rechtlich eigenständig seien.
Meine Forderung an Europcar Autovermietung:
Erstattung des Betrages, da mir im Abnahmeprotokoll die Mängelfreiheit schriftlich bestätigt wurde.
Firmen-Antwort ausstehend seit 18 Jahren, 51 Tagen und 11 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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