15.09.2016 | 12:09 Uhr | 454 Views
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wohne seit kurzem zur Miete in Ludwigsburg und habe eine Einbauküche von der Firma Roller mitgemietet. So weit so gut - aber gleich zu Beginn platzte in der Garantiezeit innen die Glasscheibe während eines BaCKVORGANGS: Nun soll ich mich an den Gerätehersteller wenden. Das ist skandalös
1.) habe ich die Küche weder gekauft noch eingebaut
2.) Wieso schiebt Roller die Verantwortung ab
3,) Sie haben das Geld erhalten, also sind sie, also die Firma Roller, und nicht der gerätehersteller, den ich nicht kenne verantwortlich. Ich finde dieses Abwimmeln alles ander als Kundenfreundlich
Bestell-/Kundennummer: 756 PDB
Meine Forderung an Roller:
Roller soll sich um die Abwicklung kümmern
Antwort auf die Beschwerde vom 15.09.2016
Sehr geehrter Herr Tairna,
es tut uns sehr leid, dass es solche Probleme bei der von Ihnen gekauften Küche gibt. Wir werden umgehend mit den Kollegen sprechen.
Viele Grüße
Ihr ROLLER-Kundenservice
kommentare und trackbacks 4
Sie sind nicht Vertragspartner!
Der Händler muss sich nur mit dem Unterhalten der im Vertrag steht sie sind im prinzip ein ubeteiligter Dritter.
Desweiteren ist es volkommen korrekt das bei Elektrogeräten der Herrsteller verantwortlich ist und einene eigenen Kundendienst hat, als 3. Anbieter.
Siehe hier das deutsche Produkthaftungsgesetzt.
Das wird wohl nie etwas - so eine Sch.
Typischer Kommentar: " Ja, dafür müssen Sie sich an. wenden"
Nun möchte Roller selber tätig werden - 4 Wochen sind seither vergangen
Beschwerde ist noch nicht gelöst