Wir haben am 13.07.2016 bei Segmüller in Parsdorf Matratzen gekauft. Im Internet gab es diese Matratzen günstiger. Daraufhin haben wir am nächsten Morgen den Kaufvertrag storniert.
Jetzt müssen wir 25 % Schadenersatz zahlen. Ich finde es nur unverschämt, dass auf der Rückseite des Vertrages nirgendwo steht, dass man bei Rücktritt vom Kaufvertrag Schadenersatz in Höhe von 25% leisten muss. Für was eigentlich? Ich kann keinen Schaden erkennen, den wir verursacht haben. Die Matrazen sollten eh erst im September geliefert werden.
Jeder sollte sich es vorher gründlich überlegen, denn sobald der Vertrag unterschrieben ist, gibt es keinen kostenlosen Rücktritt mehr.
Bestell-/Kundennummer: 15 0 482929
Meine Forderung an Segmüller:
Erlass des Schadenersatzes
Firmen-Antwort ausstehend seit 10 Jahren, 85 Tagen und 8 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Ein Erlass der 25% steht Ihnen - allein moralisch gesehen- Null zu.
Ein Geschäft ist kein Wohlfahrtsverein, die ihr Personal unentgeltlich zur Verfügung stellen und vor allem, nicht denselben Preis wie ein Onlinehändler anbieten können, da sie auch mehr Fixkosten wie Personal und Ladenmiete, Strom usw haben.
Moralisch gesehen ist es ein Armutszeugnis, sich erst beraten zu lassen, die Matratzen zu testen, und dann aus Geiz oder Gier woanders zu kaufen, weil es dort etwas günstiger ist.
Das ist einfach nur unfair dem Geschäft gegenüber.
Ein Geschäft muss kalkulieren. Warum begreifen manche Verbraucher das einfach nicht? Wenn der Händler Ihnen Ware verkauft, muss er diese Ware ebenfalls beim Hersteller ordern, in Vorkasse treten, sie lagern bis sie der Kunde abholt, und er trägt das Risiko auf der Ware sitzen zu bleiben.
Rechnen Sie sich das mal aus, bezogen auf hunderte Einkäufe und Bestellungen pro Geschäft pro Tag, pro Monat, pro Jahr. Da werden millionen Euro investiert, millionen Artikel geordert und wenn die Kunden einfach wieder abspringen, hat der Verkäufer einen Gewinnverlust- er hat Ware geordert, auf der er vorerst sitzenbleibt, weil der Kunde (Sie) abgesprungen ist.
Ein Händler muss sehr gut und genau durchkalkulieren, viele kleinere Händler scheitern genau an diesen Dingen und können solche Absprünge von Kunden nicht gut kompensieren.