Hallo
die letzte Abrechnung hat mich zum Staunen gebracht: nicht mitgeteilte Preiserhöhungen haben zu einem Unterschied von etwa 400 € zu unseren Ungunsten geführt (2. Jahresabrechnung) - Grundpreis von 9,10 € auf 20 € und Verbrauchspreise von 0,2205 auf 0,2288!
Zudem wurde im ersten Jahr der Abrechnungszählerstand niedriger als tatsächlich angesetzt, so dass der 25% Neukundenbonus sich nicht so niederschlägt. Den tatsächlichen Stand habe ich mir jetzt vom Netzbetreiber bestätigen lassen.
Wegen der fehlenden Mitteilung konnte ich von meinem Sonderkündigungsrecht kein Gebrauch machen (von der fehlenden Begründung sowie dem fehlenden Hinweis auf das Kündigungsrecht ganz zu Schweigen).
Bestell-/Kundennummer: 28310A1254
Meine Forderung an Immergrün Energie:
Erstattung von 119,21€ statt Forderung von 316,60 € sowie Sonderkündigungsrecht
Antwort auf die Beschwerde vom 04.01.2016
Sehr geehrter Herr Gautier,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Wir bedauern es sehr, dass Sie unzufrieden mit unserem Service waren. Gerne möchte sich unsere Fachabteilung mit Ihrem Anliegen beschäftigen und Ihrer Beschwerde nachgehen.
Bitte wenden Sie sich zu diesem Zweck unter Angabe Ihrer Kundennummer und einem Link auf Ihren Eintrag in diesem Forum an unseren Kundenservice für Verbraucherportal-Beschwerden unter VPB@kundenservice-energie.de. Wir werden uns über unseren Verbraucherbeauftragten umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Scholz
Referent Online Kundenbetreuung
kommentare und trackbacks 4
1. EEG Umlagenerhöhung, die zu höherem Arbeitspreis führte (27,24 ct statt 26,25)
2. Grundpreis jetzt statt 19,95 noch 12,95 (vorher 9,10)
Angeblich wurde mir ein Preisinformationsschreiben per Email geschickt - kann ich in meiner Inbox nicht finden, die Jahresabrechnungen schon. Wurde mir nochmals per Email geschickt und habe es dismal erhalten. Der Inhalt dieses Schreibens ist so wie hier vormals schon oft beschrieben - unübersichtlich, verschleiernd und willkürlich. Eine Preiserhöhung wird hierin geschickt versteckt. So nicht wirksam, wie schon in Gerichtsurteilen bestätigt.