Sehr geehrte Damen und Herren von Westnetz--angehörig an RWE,
ich bekam Anfang März 2015 die Mitteilung, dass mein Zählerstand abgelesen worden sei. Bemerken muss ich, dass die Adresse der Lieferstelle ein Eigenheim ist mit mir als einzige Bewohnerin. Somit ist es bemerkenswert, dass die Weitergabe eines Zählerstandes der nicht aktuell war und somit ohne mein Wissen und ohne meine Anwesenheit bei dem angeblichen Besuch an die RWE weitergegeben worden ist. Denn meine Zählerkarte mit dem tatsächlichen Zählerstand wurde somit nicht anerkannt. Das bedeutet, dass ich nun von dem Grundversorger, denn der Vertrag zum vorherigen Lieferanten lief am 28.02.2015 aus, eine Rechnung erhalten habe für einen Verbrauch, der in dem Zeitraum des vorherigen (ideal--energie) Lieferanten lief! Und für den Verbrauch doppelt kassiert wird. Für eine fehlerhafte Rechnung spricht auch, das ich innerhalb von 5 Tagen einen Verbrauch von 216kwh haben soll, wogegen ich nach dem 06.03.2015 einen Verbrauch bei 81 Tagen von 218 kwh bekannt ist. Wieviele TV/Hifi-Geräte und Wäschetrockner habe ich über 5 Tage in Gebrauch gehabt um auf 216kwh zu kommen? Das was RWE mit/ und Westnetz macht, um die Kunden zu verar. damit deren Finanzlage positiv aussieht, lässt vieles ungesagt aber nicht geschrieben! Dank ReclaBox
Angehängt habe ich eine Beschwerde eines weiteren Kunden von ideal-energie.
Bestell-/Kundennummer: 344000-157339 Zählernummer
Meine Forderung an Westnetz:
Das die Forderung zum Begleichen der Rechnung gelöscht wird!
Antwort auf die Beschwerde vom 01.06.2015
Sehr geehrte Frau Pahlke,
Ihre Anfrage ist zur ausführlichen Beantwortung an unser Beschwerdemanagement weitergegeben worden. Ihr Anliegen wird dort geprüft und Sie erhalten binnen der nächsten 10 Tage eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Westnetz GmbH
kommentare und trackbacks 4
Hier im Osnabrücker- Raum wird derzeit noch von der Post gestreikt!
Leider rechnet WESTNEST trotz solcher Erläuterungen immer die abweichende Verbrauchssumme die jedoch nur durch eine Schätzung hervorgeht dazu. Sodass nach deren Berechnung ein Verbrauch von 434 innerhalb von 81 Tagen vorliegt und ich kein Recht habe, anderes zu behaupten und die Summe von 63 Euro zu begleichen sei. Ich habe weder diese Summe verbraucht noch habe ich einen Betrag von 63 Euro zu verschenken. Denn deren Forderung beruht nur auf eine Schätzung und der nicht Anerkennung das eine Kundenkarte fristgerecht zum 1 / 2 März abgeschickt wurde, mit dem aktuellen Zählerstand.