Ich habe am 14.3.2007 einen Nissan Qashqai 104 KW Benziner gekauft. Nach Eingewöhnung nach ein paar Tagen mußte ich feststellen, daß nach dem starten des Fahrzeugs von vorne rechts ein Poltern/Klopfen (schadhafter Reifen, Vorderradaufhängung, Unwucht, Federung, Stoßdämpfer) zu vernehmen war. Nach einer Minute ist keine Störgeräusch mehr zu hören.
Nach mehrmaliger Reklamation wurde mir nunmehr erklärt, daß dieses Geräusch vom ABS herrühren würde und keinerlei Beeinträchtigung oder Reklamation bzw. Garantieansprüche nach sich ziehen würden. Eine Bitte auf Ausstellung einer schriftlichen Erklärung wurde bis heute noch immer nicht entsprochen. Bei einigen Bekannten, die ebenfalls den gleichen Wagen fahren, wurde dieses Poltergeräusch beim anfahren nicht konstatiert.
Ich bitte um Anerkennung dieser Reklamation mit Gewähleistungsansprüche!
Meine Forderung an Nissan Moll:
Bestätigung von Nissan/Moll auf Anerkennung der Gewährleistungsansprüche
Antwort auf die Beschwerde vom 05.06.2008
Sehr geehrte Forumsteilnehmer,
bei dem bei Nissan Europa bekanten Geräusch, handelt es sich um den Druckaufbau des ABS/ESP Systems. Die Diagnose ist eindeutig, denn wenn mann die Sicherung des ABS System entfernt, ist das Geräusch beseitigt. ABS/ESP Systeme unterliegen dauernder Evolution.
Das System in dem von Herrn Juchem verbauten Fahrzeug, ist eine Baureihe, die Konstruktionsbedingt dieses Geräusch verursacht.
Es handelt sich um ein kaum höhrbares klopfgeräusch, was nur einmal ,nach dem ersten Startvorgang, erscheint.
Nach Rüchsprache mit Nissan Europa ( Herr Schellhaus), handelt es sich um den Stand der Technik des verbauten Systems.
Das Geräusch hat keinerlei bedeutung für Funktion und Lebensdauer des Systems.
Mit freundlichen Grüßen
Matthias Müller
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Beschwerde ist noch nicht gelöst.