Ein Absender informierte mich, dass eine Sendung an mich unterwegs ist. Typische Postlaufzeiten vorausgesetzt müsste ich die Sendung am nächsten Tag erhalten. Also, für die Morgenstunden frei genommen und Termine verschoben. Zusteller klingelt nicht, sondern hinterlegt nur eine Benachrichtigungskarte. Dabei funktioniert die Klingel einwandfrei, Nachbar hätte die Sendung auch entgegengenommen.
Beschwerde an der gebührenpflichtigen Service-Hotline. Ich habe der netten Dame vorgeschlagen, falls der Zusteller mir die Sendung noch bis zum Dienstschluß zustellt, sei die Sache für mich erledigt. Natürlich habe ich die Sendung nicht erhalten.
Dies war beileibe nicht der erste Vorfall dieser Art. Insgesamt hatte ich bereits drei Vorfälle mit Postzustellern. In einem Fall wurde mir eine telegrafische Postanweisung nicht zugestellt (O-Ton: 'Ich habe gedacht, Sie wären nicht Zuhause, darum habe ich das Geld gar nicht erst mitgenommen'). In einem anderen Fall habe ich einen Zusteller 'erwischt', wie er unseren Papiercontainer durchsuchte und aus Zeitschriften die Antwortkarten entnahm. Und natürlich sind auch solche Geschichten mit Benachrichtigungskarten schon häufiger vorgekommen.
Es folgt meine erste schriftliche Beschwerde, gerichtet an die örtliche Niederlassung der Briefpost. Wegen meines Verdienstausfalls und der Unannehmlichkeiten habe ich, wie z.B. bei Versicherungen üblich, einen Betrag (ohne besonderen Nachweis) in Höhe von 40 Euro gefordert. Nach 14 Tagen ohne Antwort auf die Beschwerde oder eine Erstattung habe ich die örtliche Niederlassung der Briefpost aufgesucht. Ein Mitarbeiter (später erfuhr ich, dass es der Chef selbst war) versprach mir, sich um die Sache zu kümmern.
Nach mehr als einem Monat ohne eine Reaktion habe ich, weil nichts geschehen war, erneut die örtliche Niederlassung der Briefpost aufgesucht. Offenbar arbeitet dort freitags gegen 14-15 Uhr niemand mehr. Eine weibliche ausländische Reinigungskraft ließ mich jedoch ein und ich habe mich auf die Suche nach einer kompetenten Person gemacht. Ich konnte aber jeden Raum betreten und hätte durchaus Sachen entwenden oder zerstören können. In einem anderen Bereich, in dem noch gearbeitet wurde, habe ich meine zweite (Untätigkeits-)Beschwerde abgegeben.
Tage später erhielt ich einen Anruf eines Mitarbeiters, der mir als Entschädigung 20 Euro anbot (O-Ton: '... und vielleicht ein paar Briefmarken'). Zwei Tage später erhielt ich ein gleichlautendes Schreiben vom Servicezentrum. Meiner Forderung könne man mit dem Hinweis auf die AGB nicht nachkommen.
Weil die Mitarbeiter offenbar ihre eigenen AGB nicht kennen, habei ich meine Beschwerde nun direkt an die Geschäftsführung (gemeint ist der Vorstand) geschickt. Aber, was soll ich sagen, offenbar landen alle Beschwerden oder Reklamationen in der gleichen Abteilung, in einem CallCenter.
Jedenfalls fühle ich mich nicht ernstgenommen und wie kann man z.B. einen Dieb als Richter in einem Eigentumsdelikt einsetzen? Zusätzlich habe ich die Bundesnetzagentur informiert, damit die mal ein Auge auf die korrekte Bearbeitung hat.
Meine Forderung an Deutsche Post:
Korrekte unverzügliche Bearbeitung, kompetente Ansprechpartner, Entschuldigung und angemessene Wiedergutmachung
Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 87 Tagen und 20 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 6
Werde es nochmal mündlich probieren und sonst dort persönlich eine schriftliche Beschwerde einreichen.
Die können leider in Einzelfällen nichts unternehmen. Obwohl meine Argumente schlüssig seien, kann man mir nicht helfen.
Ich habe den Mitarbeiter auf die zahlreichen Beschwerden bei www.reclabox.com hingewiesen (das war ihm neu).
Also, kann man nur empfehlen, dass möglichst viele enttäuschte Postkunden ihren Ärger an die Bundesnetzagentur melden. Vielleicht passiert dann endlich mal was.
Und: ich wünsche mir die gute alte Post zurück, so mit Postkutsche und so. ;-)
Ach, die 80er waren schon schön.