Ich bin seit dem 01.07.09 arbeitssuchend und bemühe mich seitdem selbst um einen Job. Meine Bemühungen waren erfolgreich und ich bekam einen Termin zum Vorstellungsgespräch und anschließend einen Termin zum Probearbeiten. Der Termin zum Probearbeiten war sehr kurzfristig auf den folgenden Tag angesetzt. Soweit so gut, dachte ich jedenfalls.
Nachdem ich der Agentur über mein Vorgehen berichtet habe, wurde ich jäh ausgebremst, denn eine nicht persönlich durch ein Gespräch angemeldete Probearbeit gilt hier zu Lande als Schwarzarbeit. Durch den kurzfristig vereinbarten Termin mit meinem potentiellen Arbeitgeber war es mir nicht möglich die Probearbeit eher anzumelden. Ich bin davon ausgegangen, daß es für so einen Fall eine Notfallregelung gibt. Leider nicht! Die Agentur hat mir angedroht, bei Antritt der Probearbeit mein ALG I zu kürzen. Ein Verfahren wir eingeleitet.
Sinn oder Unsinn, daß ist hier die Frage!
Meine Forderung an Agentur für Arbeit Bielefeld:
Fallbezogene Handlungsweise der Agentur und nicht stur nach Gesetzestext ausgelegte Handlung
Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 86 Tagen und 20 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Diesen Sachverhalt finden Sie in jeder Infoschrift für Kunden der AA - ich bin selbst einer. Das bedeutet, dass jeder lesen und sich gut informieren muss. I. R. genügt ein Anruf bei dem Sachbearbeiter und die Formulare gibt es.
Warum beschweren Sie sich nicht beim Direktor der Bi-Agentur, das zeigt meistens Wirkung, die Thematik wird geprüft und der Betreuer bekommt ein Personalgespräch. Und sofern Sie ein Entgelt für das Probearbeiten erhielten, ja, dann ist das Schwarzarbeit.
Beschwerde ist gelöst.
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbi/15.html
ALGII Leitfaden, Tacheles e.V., Frankfurt
http://www.scribd.com/doc/27384970/Auskunftsrecht-SGB-I-000
Leitfaden ALG II Sozialhilfe von A bis Z
ISBN 3-932246-78-0 2009 €10
http://tinyurl.com/leitfaden-alg2
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/DA-217-EGZ.pdf
Das sind keine festen Arbeitsstellen, sondern Beschäftigungstherapien, die nach einer gewissen Zeit beendet sind und man wieder arbeitslos wird.