Im August 2010 lieferte und montierte die Firma Fensterbau Erath aus 88512 Mengen, neue Fenster in unsere Wohnung.
Auf eine Mangelmeldung im November 2014 erfolgte ersteinmal keine Reaktion. Auf eine Mahnung, kam die Rückmeldung dass die momentane Auslastung vor Jahresende eine Bearbeitung leider nicht erlaube.
Auf weitere Mahnungen und schließlich die Androhung der Ersatzvornahme erfolgte bis ende Februar bzw. heute gleichfalls keine Reaktion.
Telefonisch ist das Unternehmen trotz funktionierender Homepage nicht erreichbar.
Schließlich habe ich den Inhaber Herrn Erath durch versuchen verschiedener Durchwahlnummer telefonisch erreicht, der mir lapidar mitteilte, das Unternehmen wäre Insolvent.
Da das Unternehmen nicht auf die Insolvenz hinweist und nach wie vor Aufträge annimmt kann ich nur eindringlich Warnen aufträge an das Unternehmen zu vergeben.
Bestell-/Kundennummer: Rechnungsstellung 08.09.2010 - Mangelmeldung 08.11.2014
Meine Forderung an Fensterbau Erath:
Mangelbehebung entspr. Gewährleistung BGB 5 Jahre
Antwort auf die Beschwerde vom 02.04.2015
Der Kunde hat hier leider einiges verschwiegen. Er hatte selber einen Fenstergriff abgebrochen. Eine Rechnung wollte er dafür nciht übernehmen. Was bleibt einem da anderes über als den Kunden barsch in die Schrnaken zu weisen. Eine Gewährleitung verpflichtet uns nicht zum ersatz von beschädigten Materialien während der Gewährleistungszeit. Der Kunde hätte ienen griff zugesendet bekommen fü 5,- € oder dann im Zuge ener Kundendiensttour gegen berechnung ausgetauscht bekommen. Wollte er nicht. Für etwa 2 Anrufe wollte er dann sogar noch Geld von uns. Ich möchte mit diesem Schreiben kein Abo oder sonstwas eingehen. Auch keien Kosten übernehmen. Ich erwarte die Kostenlose Löschung des Eintrages.
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Alternativ-Forderung: Schadenersatz für die Ersatzvornahme.