- Meine Jahresrechnung weist ein Guthaben auf, das Extraenergie auf meinem Kundenkonto gutschreiben möchten. Auszahlung des Guthabens ist aber verpflichtend. Vgl. OLG Düsseldorf vom 16.12.2014 (I-20 U 136/14) und LG Düsseldorf vom 16.07.2014 (12 O 474/12)
- habe ich auf der Extraenergie Homepage unter „Vertrag“ gesehen, dass die Preise erhöht wurden ohne mich darüber in transparenter Form zu unterrichten, zum einen versteckt sich Preiserhöhung in langem Text. Dazu wurde Extraenergie schon vor 2 Jahren abgemahnt, zum anderen habe ich diese zufällig bei Ansicht meiner Endrechnung unter "Kundeninformation" gefunden. Die Preiserhöhung ist also bei mir nicht in transparenter Form angekommen. Ausserdem wurde von OLG Hamm (AZ: I-19 U 51/11 sowie AZ; I-19 U 122/1) geurteilt, dass Preisanpassungen nicht per Email zugestellt werden dürfen (dazu zählt auch Hinterlegung in einem Postfach von Extraenergie) – Erhöhung ist damit hinfällig, es gelten die alten Preise. Die Lastschrifterteilung habe ich entzogen. Sollten Abbuchungen vorgenommen werdenn, werde ich diese umgehend zurückbuchen lassen. Es stehen folgende Abschlagszahlungen in Höhe von Arbeitspreis pro kWh: 25,59 Cent, Monatlicher Grundpreis: 1,72 EURO zu. Bei einem Gesamtpreis von 660,99 Euro ergibt sich eine Vorauszahlung von 55,10 Euro/Monat für Vertrag 01964894. Abschlußrechnung für Vertrag 01964895 liegt nicht vor, auch hier ist die Anpassung an den tatsächlichen Verbrauch anzupassen. Auch hier gehe ich von einem Guthaben aus, dessen Auszalung ich erwarten. Vorauszahlungen werden von mir nur unter Vorbehalt geleistet und erst, wenn Guthaben auf meinem Bankkonto gutgeschrieben ist.
- werde ich, wenn hier keine Einigung getroffen wird, meinen Fall der Schlichtungsstelle übergeben sowie einen Anwalt einschalten.
- Fordere ich umgehend Abschlußrechnung für meinen Vertrag 1964895. Auch hier widerspreche ich intransparente Preisanpassungen
Bestell-/Kundennummer: 01846025
Meine Forderung an Extraenergie:
Auszahlung Guthaben, Erstellung fehlender Jahresrechnung, Rücknahme illegaler Ehöhung
Antwort auf die Beschwerde vom 06.04.2015
Sehr geehrter Herr Blocksdorf,
vielen Dank für Ihren Eintrag. Ihre Anfragen werden aktuell in unserer Fachabteilung bearbeitet. Selbstverständlich werden wir Sie sofort informieren, sobald neue Informationen für Sie vorliegen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
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Die Verbraucherzentrale Sachsen führt seit Mai 2015 ein Verfahren gegen ExtraEnergie wegen aus ihrer Sicht unzulässiger Preiserhöhungen durch. Die mündliche Verhandlung findet am 17. Juni 2015 statt!