Am 09.02.2015 wollte ich bei Ikea in Walldorf bei Heidelberg 15 LED-Leuchtmittel vom Typ Ledare GU 5.3 M16 200 Lumen kaufen. Ende Januar 2015 hatte ich bereits 10 Stück zum Preis von EUR 1,99/Stk gekauft und wollte 3 weitere Zimmer damit ausstatten.
An der Kasse musste ich leider feststellen, dass für diese Leuchtmittel EUR 3,99 berechnet wurden. Auf Nachfrage bei der Kassiererin, ob die Ware evtl. falsch ausgezeichnet sein könnte, entgegnete sie das könne auf keinen Fall sein, ich hätte wohl etwas falsch interpretiert. Daraufhin entschied ich die LED-Lampen nicht zu kaufen. Weil ich mir sicher war den von mir erwarteten Preis von EUR 1,99 Minuten vorher gesehen zu haben, lief ich zurück und überprüfte das Preisschild am Regal. Tatsächlich handelte es sichnichtum eine Verwechslung meinerseits, die Preisauszeichnung in ausgedruckter Form war wie erwartet EUR 1,99. Also habe ich eine Mitarbeiterin in der Abteilung gesucht, gefunden und darauf angesprochen. Sie läuft mit mir zum Regal und erklärt auf dem Weg dahin, dass der von mirgenannte Preis von EUR 1,99 nicht sein könne. Als sie das Preisschild wahrnimmt, gerät sie kurz ins Stocken, nimmt das Preisschild heraus und zerreißt es vor meinen Augen. Leider hatte ich vorher kein Bild gemacht.
Nachdem ich sie aufgefordert habe den ausgezeichneten Preis für meine 15 Lampen an die Kasse zu übermitteln, versucht sie sich mehrfach herauszureden und wimmelt mich ab.
Eine derartige Vorgehensweise ist definitiv inakzeptabel. Ich ärgere mich im Nachhinein, dass ich mit dazu beigetragen habe, Ikea in den letzten zwei Jahrzehnten mit meinen Einkäufen zu dem Konzern gemacht zu haben, welcher er heute ist. Die beschriebene Vorgehensweise ist nicht nur frech, sondern auch rechtswidrig. Ich werde bei Ikea nicht mehr einkaufen. Der potentielle Käufer informiert sich gewissenhaft und wird von den Mitarbeitern für dumm verkauft.
Meine Forderung an IKEA Deutschland:
Verkauf des Produkts entsprechend der Auszeichnung am Regal
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Mit einem Entgegenkommen beim Preis ist somit allenfalls aus Kulanz zu rechnen, wenn man den Verkäufer auf die falsche Auszeichnung verweist.
Sie können gerne auch hier noch mal nachsehen:
http://www.tagesspiegel.de/verbraucher/rechtsfrage-welcher-preis-ist-verbindlich/1652034.html
http://www.lichtenberg-rechtsanwalt.de/Urteile/Vertragsrecht/Preis.html
Man sollte in solchen Fällen um eine Lösung auf Kulanzbasis bitten. Wenn der Sachverhalt dem Händler peinlich genug ist, könnte man Erfolg haben.
Meine Beschwerde galt in erster Linie der Verhaltensweise der Mitarbeiter von Ikea im vorliegenden Fall und nicht der Rechtslage. Es geht hier um praxisrelevante Lösungsansätze und nicht um die Einreichung einer Klage. Der Kunde vertraut i. d.R. auf Auszeichnungen und ausgeschriebene Angebote, nimmt Wegkosten und Zeitaufwand in Kauf um einen Artikel zu erwerben und stellt schließlich fest, dass der Verkäufer sich nicht sorgfältig (genug) um die Deklaration des Preises kümmert. Indem die Ware ausgezeichnet wird, versucht der Verkäufer dem potentiellen Käufer eine Entscheidungshilfe zum Kauf des Artikels zu geben. Durch die Zuverlässigkeit der Auszeichnung der Ware und der Abrechnung des identischen Betrags an der Kasse schafft der Anbieter nach und nach ein Vertrauensverhältnis und erhöht somit die Kundenzufriedenheit - der Kunde wird höchstwahrscheinlich wiederkommen. Ich glaube wir sind uns einig, dass Fehler bei der Auszeichnung der Ware geschehen können; es stellt sich jedoch die Frage, wie ein Warenhaus seine Mitarbeiter auf den Umgang mit derartigen Situationen vorbereitet, ob die Verkäufer in der Lage sind (firmen) verschuldete Fehler zu erkennen und nicht zuletzt dem Kunden das Gefühl zu geben das Vertrauen wiedergewinnen zu wollen. Das Erlernen von De-Eskalationstechniken und angemessenen Umgangsformen mit dem Kunden gehört in der Zwischenzeit zur Standardausbildung großer Warenhäuser - vermutlich hatte ich in diesem Fall nur das Pech, dass beide Kolleginnen kein Interesse an einer kundenfreundlichen Lösung hatten. Anders lässt sich ihr Verhalten und Auftreten nicht erklären.
Und gestatten sie mir noch eine Bemerkung: Wo kommen wir hin, wenn ich meinen Einkaufskorb im Vertrauen auf verlässliche Preisauszeichnungen fülle, um dann an der Kasse festzustellen, dass der Verkäufer sich geirrt oder es sich anders überlegt hat. Insofern kann ich den Kommentar von Lotti Z. "Auktion oder Basar. wo sind wir hier. kann doch wohl jetzt nicht wahr sein" durchaus nachvollziehen.
Der Einwand ist richtig - rechtswidrig gehört gestrichen und war verursacht durch meine erste Reaktion - ich hatte vergessen dieses Wort nach meiner Recherche zu streichen bzw. zu ersetzen.
Wie bereits in meinen bisherigen Kommentaren dargelegt, ärgert mich die Vorgehensweise der Verkäuferinnen. Meine Nachfrage an der Kasse, ob es sich vielleicht um eine falsche Auszeichnung von Ikea handeln könne, wurde rigoros und unfreundlich zurückgewiesen. Diese Frage wurde wohl als eine Art Majestätsbeleidigung aufgefasst und ergänzt mit der Feststellung "Da haben sie wohl etwas verwechselt oder nicht genau hingeschaut". Dann stellt sich heraus, dass der Kunde sehr wohl den (vermeintlich) richtigen Preis gesehen hat und die zweite Verkäuferin vernichtet vor meinen Augen das Beweisstück. Dazwischen lag eine Wegstrecke von gefühlten Hunderten von Metern im Gedränge. Auch wenn ich die rechtliche Lage akzeptiere, so komme ich mir doch verschaukelt vor.
"Wo kommen wir hin, wenn ich meinen Einkaufskorb im Vertrauen auf verlässliche Preisauszeichnungen fülle, um dann an der Kasse festzustellen, dass der Verkäufer sich geirrt oder es sich anders überlegt hat"
Bei diesen ganzen Aktionen liegen Irrtümer an der Tagesordnung. Das soll nun aber auch nicht heissen, dass ein Geschäft Fantasiepreise an die Regale kleben kann, in der Hoffnung der Kunde merkt nichts.
Sollten falsche Preise also eher die Regel als die Ausnahme darstellen, so können Sie dies der Verbraucherzentrale melden. Sie alleine können da leider nichts machen.