Obwohl Versicherungsschutz besteht verwährt die DAS die Kostenübernahme.
Auszug aus den aktuellen AGB`s der DAS.
16.3
Für den Immobilien-Rechtsschutz gilt: Wenn Sie Ihre im Versicherungsschein bezeichnete selbst bewohnte Einheit wechseln, geht Ihr Versicherungsschutz auf Ihr neues Objekt über. Für Ihr bisheriges Objekt gilt: Ihr Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Rechtsschutzfälle, die erst nach Ihrem Auszug eintreten. Sie müssen aber mit der Eigennutzung im Zusammenhang stehen. Für Ihr neues Objekt gilt: Ihr Versicherungsschutz besteht bereits für Rechtsschutzfälle, die vor dem geplanten oder tatsächlichen Bezug eintreten
Bestell-/Kundennummer: SV 071519926
Meine Forderung an D.A.S. Deutscher Schutz Allgemeine Rechtsschutz:
Übernahme Rechtschutzfall und Kostenübernahme.
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 253 Tagen und 16 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 11
Warte noch auf die schriftliche Bestätigung.
Beschwerde beim Ombudsmann bleibt offen.
beim Ombudsmann auch nicht geschlossen werden.
Angesichts der extrem langen Laufzeit bei der Deckungszusage, als auch bei der Vertragsverlängerung und wir reden hier von 5 Monaten, bitte ich Sie die Kosten zu übernehmen und den Fall nun endgültig abzuschließen
werden kann und Sie sich mit meiner RA Kanzlei auf € 390,00 geeinigt haben und den Betrag anweisen werden.
Damit kann auch die Beschwerde beim Ombudsmann erfolgreich beendet werden.
Ich möchte nochmals betonen das diese Fälle ohne Einschaltung des Ombudsmannes
nicht zum positiven Abschluss geführt hätten. Allein die Laufzeit von 5 Monaten zeigt wie unbeweglich der Versicherer hier gehandelt hat. Kundenzufriedenheit läßt grüßen!