Ich habe bereits im Oktober 2014 ein Bett bestellt und bezahlt, welches Mitte November fehlerhaft geliefert wurde. Bis heute habe ich trotz zig Emails und Telefonaten (teilweise sehr unverschämt und verlogen!) keinen Ersatz erhalten, obwohl mir das immer wieder versprochen wird. Bin gerade dabei, das zu tun, was mir die Verbraucherzentrale Hamburg geraten hat:
Wir raten grundsätzlich, Mängel schriftlich per Einwurfeinschreiben zu rügen und eine Frist (14 Tage) zur Nacherfüllung zu setzen. Erfolgt diese nicht, können Sie von dem Vertrag zurücktreten. Wenn der Verdacht einer Straftat besteht, sollten Sie Strafanzeige bei der Polizei stellen.
Die Firma slewo hat mich gelehrt, immer erst die Anbieter zu googeln, bevor ich bestelle. Wenn ich diese Bewertungen vorher gesehen hätte, hätte ich nie bestellt! Übrigens löscht slewo auf seiner eigenen Seite die negativen Bewertungen immer wieder raus, egal wie oft man es versucht dort eine zu platzieren.
Bestell-/Kundennummer: 100056350/100051259(10)
Meine Forderung an slewo // schlafen leben wohnen:
Geld zurück, da 3 Monate (!) keine Nachbesserung erfolgt ist.
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 245 Tagen und 16 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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