Wollte am Samstagnachmittag (07.02.2016) wie immer 14-tägig für 25,00 € einkaufen und hatte keinen Chip für den Einkaufswagen dabei. Die Bitte um Wechsel eines 2 € Stückes wurde mir mit der Begründung, man dürfe kein Geld wechseln, verweigert.
Das war, nachdem ich sonst beim Einkaufen alle 10 Dosen einer Marke mit unterschiedlichem Inhalt jedesmal komplett auf das Band stellen mußte, definitiv der allerletzte Einkauf bei Fressnapf.
Deutschlands Service-Wüste läßt grüßen
Bestell-/Kundennummer: 0
Meine Forderung an Fressnapf Tiernahrungs:
Erklärung dieser dämlichen Anweisungen
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 253 Tagen und 13 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 3
Falls sie sich durch die Kommentierung von ReclaBoxler-5370415 persönlich angegriffen fühlen, kann ich nur empfehlen sie zu löschen oder als Regelverstoß zu melden.
das Wechseln eines 2-Euro-Stückes für einen Einkaufswagen-Chip ist ganz sicher jedem Kassierer erlaubt!
In vielen Unternehmen ist es allerdings tatsächlich verboten, Scheine zu wechseln, da es hier leider immer wieder zu Wechselgeld-Betrug kommt. Durch diese Anweisung soll der Mitarbeiter geschützt werden.
Der Kassierer hat sicher seeeehr genau genommen.; )
Was mich allerdings ein wenig irritiert ist die Beschwerde, dass Sie alle 10 Dosen einer Marke mit verschiedenem Inhalt aufs Band stellen müssen.
Dies geschieht ganz einfach aus Inventur-Gründen. In immer mehr Unternehmen wird bereits automatisch bestellt, was verkauft wurde. Da muss man eben auch Geschmacksrichtungen akribisch auseinander halten.
Liebe Grüße