Sehr geehrte Damen und Herren,
sie verkaufen über ihr System u. a., feinster Fleischsalat, oder, Lauch Schinken Salat, etc.
ohne Pflichtangaben der Nährwerte, als Schwerpunkt , Fettanteil, .
Alles mögliche schreiben sie, davon ist das Meiste für den Verbraucher unverständlich. Es besteht doch eine Kennzeichnungspflicht darüber, dass der Verbraucher über den Inhalt genau in Kenntnis zu setzen ist. Sollten sie genaue Angaben der Nährwerte vorliegen haben, so übermitteln sie diese. Meine Forderung als Verbraucher ist, dass die Nährwerte auf den Verkaufspackungen vorhanden sein müssen.
Meine Forderung an EDEKA ZENTRALE:
Information der Nährwerte auf den Verkaufspackungen, wo sie nicht aufgeführt sind
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 266 Tagen und 19 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Allerdings, alle Produkte die vor dem Stichtag Hergestellt wurden, dürfen auch nach diesem Stichtag, noch ohne Kennzeichnung, weiter verkauft werden. Und bei besonders lange Haltbaren Waren, kann dies noch viele Monate so sein.
Hatte dies leider mit der neuen Vorschrift für die Allergie-Kennzeichnung verwechselt die seit dem 13. Dezember 2014 gelten.
Beschwerde ist gelöst