Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 26.11 haben sie uns mitgeteilt, dass eine Kündigung der Mitgliedschaft 3 Monate vor Ablauf des Kalenderjahres erfolgen muss. Leider haben sie uns allerdings nicht vor dem 30.09 über die neuen Beitragssätze informiert. Aus diesem Grund möchte ich gleich aus 2 Gründen außerordentlich kündigen:
Zum einen weil ich mit dem neuen Beitrag nicht einverstanden bin.
Zum anderen weil ich sowieso in ein anderes Bundesland ziehe und der Berliner Mieterverein für mich so oder so keine Rolle nehr spielen wid.
Daher bitte ich um Anerkennung meiner Kündigung aus außerordentlichem Geund.
mit freundlichen Grüßen,
Maeius Kietzmann
Bestell-/Kundennummer: 11105662
Meine Forderung an Berliner Mieterverein:
Kündigung meiner Mitgliedschaft
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 281 Tagen und 6 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 5
Berufen auf § 314 Abs. 1 BGB, da durch den Umzug der Zweck weggefallen ist (anderes Bundesland) Grundgedanke wäre die BGA Rechtsprechung, die besagt, dass ein Vereinsaustritt aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung möglich sein muss.
BGH 9, 157, LG Itzehoe NjW-RR 89,1531
Wäre mein einiger Gedanke gerade. Andere Ideen? Wegen der Beitragserhöhung hast du keine Chance. diese müsste ja auch in der MV beschlossen worden sein und da hast du Stimmrecht.
Auch ein Verein muss die Gesetze die er selbst einfordert akzeptieren.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist gelöst