Vertragskonto: 272003651048
Nach 10 Monaten hatte mich der E.On Vertrieb endlich für meinen neuen Stromanbieter freigegeben, den ich aber schon im Voraus bei einem anderen Anbieter mit 590€ bezahlt hatte.
Der E-On Vertrieb, aber auch die damalige E-On AG schieben sich die Schuld gegenseitig zu, und behaupten, dass alles korrekt gelaufen ist. Angeblich lag es an einem sogenannten "Wärmestromzähler" mit HT und NT System, den ich aber gar nicht hatte. Ständig war entweder die Zählernummer nicht bekannt, oder es gibt gewisse Unstimmigkeiten ect. Nun schickte mir die E-On Energie Landshut eine Rechnung von 742€.
Ich bitte E.ON hier nochmals um eine Stellungname warum die Bearbeitung so lange gedauert hat, und ich nun doppelt bezahlen muß. Anstelle einer Antwort von E-On bekomme ich nun eine Mahnung.
Kann sich E.ON mehrere Monate/Jahre mit der Bearbeitung Zeit lassen, und dann dick abkasieren?
Da mir die E.On Energie meinen außergerichtlichen Vergleichsvorschlag ablehnt, möchte ich diese haarsträubende Angelegenheit nun über einen Musterprozess klären lassen, da dieses Thema in meinem Bekanntenkreis auch von großer Bedeutung ist.
Meine Forderung an E.ON Energie Deutschland:
Stellungnahme von E.ON Energie wegen der langen Bearbeitungsdauer von 10 Monaten
Antwort auf die Beschwerde vom 07.11.2014
Sehr geehrter Herr Voggenthaler,
wir bedauern sehr, dass Sie einen Grund zur Beschwerde sehen.
Unsere Mitarbeiter werden sich jetzt schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Angelegenheit rasch zu klären.
Freundliche Grüße
E.ON Energie Deutschland GmbH
kommentare und trackbacks 7
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Vielen Dank an das Reclabox-Team, ohne die das nicht möglich gewesen wäre.
14.11.2014 | 06:45 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Deshalb kann diese haarsträubende Geschichte im Jahr 2015 endlich doch noch geklärt werden. Warum nicht gleich so ;-)
Vielen Dank an die Schlichtungsstelle Energie eV.
Vielen Dank an meine Fachanwältin
G. Voggenthaler