Wir sind seit knapp 10 Jahren bei der Gothaer Wohngebäudeversicherung und haben nur einen größeren Schaden über 1000,-€ gehabt (2011, Wasserrohrbruch in der Straße vor unserem Grundstück), dass war dazu ein Regress-Schaden, der ja durch die Haftpflicht des Wasserverbandes abgedeckt wird.
Schon nach diesem Schaden habe ich die Gothaer angerufen und gefrag, ob ich den Schaden über den Wasserverband oder die Gothaer regeln soll. Mir wurde gesagt: Natürlich über uns, dazu haben Sie uns ja und wir kennen uns mit dem bürokratischem Wegen besser auf, sie haben davon KEINE Nachteile".
Ich habe noch die Unterlagen des Wasserverbandes besorgt und der Gothaer geschickt, die Schadenshöhe durch Eigenleistung und örtliche Handwerker ein paar Tausend Euro niedriger, als von dem Gothaer-Firma gesenkt - prompt kam schon 2012 eine Kündigung.
Nach Widerspruch und Hinweis auf den Regresschaden wurde die Kündigung zurückgenommen.
Beim letzten Sturm 2012 vielen 3 Dachziegel vom Dach- Schaden ca. 200,-€ (Dez. 13)
Nun kam im Oktober plötzlich eine Kündigung zum Ablauf im Mai 2015 ohne Grund und Hinweise. Es ist auch keine Kündigung aufgrund des Schadens - das hätte ja eine beidseitige Kündigung ermöglicht.
Unser Versicherungsmakler hat den Schadensbericht angeforert - auch darin steht wieder nichts vom Regresschaden, und der verhagelt natürlich für andere Versicherungen das Bild.
Die Gothaer lehnt auch eine Selbstkündigung durch uns ab.
Wir wünschen uns, dass die Gothaer zu ihrer Aussage damals steht und "uns keine Nachteile durch den Regressschaden" enstehen. Sprich entweder den Regresschaden aus der Schadensbilanz herausnehmen und Kündigung durch uns zulassen - oder Versicherung weiter führen/ neues Angebot an veränderte Wagnisse machen.
Bestell-/Kundennummer: 14.511.321916
Meine Forderung an Gothaer Allgemeine Versicherung:
Rückname der Kündigung
Firmen-Antwort ausstehend seit 11 Jahren, 348 Tagen und 9 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Das finde ich fair und bleibe der Gothaer weiter treu.