Sehr geehrte Damen und Herren,
Am 13.09.2014 wollten wir gerne an Ihrer Rabatt Aktion vom 08.09.-13.09.14 (Rabatte auf Artikel Ihrer Wahl in Form von Prozenten von 5%-20%) in der Filiale in Kamp-Lintfort teilnehmen. An der Kasse wurden die Prozente dann aber leider nicht abgezogen und die Verkäuferin wusste nichts von der Aktion. Sie sagte uns, dass diese Aktion nur für Neueröffnungen gelten würde.
Auf dem Aktionsgutschein steht allerdings nichts von Neueröffnungen oder sonstigen Einschränkungen.
Natürlich waren wir sehr enttäuscht, dass die Aktion nicht umsetzbar war, daher diese Beschwerde.
Da wir auch einige Artikel gekauft haben, die wir ohne Rabattaktion eher nicht gekauft hätten, ist die Frage ob wir die Prozente doch noch erstattet bekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Julia Hausmann
Meine Forderung an Netto Marken-Discount:
5% Rabatt auf den Einkauf (Höhe 28,97€)
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 0 Tagen und 10 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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2. Hat die Kassenkraft vollkommen Recht, diese Gutscheine gelten für Neueröffnungen und andere spezielle Veranstaltungen. Entgegen Ihrer Aussage ist dies sehr wohl sichtbar. Beim nächsten Mal nicht sofort das gesparte Geld sehen, sondern sich mit allem auseinandersetzen.
Bei mir im Netto war jedenfals jeder 3 Kunde mit diesen Gutscheinen einkaufen, also schon komisch, dass Sie das nicht kannte.