Das Modell von Herrn Klier wird nicht aufgehen, den Mindestlohn ab 2015 vollständig auf die Preise umzulegen. Ich bezahlte in der Filiale Ebersbach im Jahr 2013 für einen Haarschnitt mit Kopfwäsche 14,50 Euro. Im Frühjahr 2014 - 16,50 Euro und jetzt im August - 19,50 Euro bei gleicher Leistung. Eine weitere Erhöhung der Preise wird für 2015 angekündigt.
Die Folge: Kunden gehen seltener zum Friseur, Kunden lassen sich die Haare privat schneiden oder wechseln zu günstigeren Salons. Ich selbst werde mich auch von Klier verabschieden müssen.
Meine Forderung an Frisör Klier:
Umlage der Mindestlöhne nicht vollständig auf den Kunden
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 55 Tagen und 9 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 8
es ist in der Tat so, dass u. a. die Energiekosten enorm gestiegen sind. Das können Geschäfte nur auffangen durch a) "billiges" und somit schlechtes Personal oder Erhöhung der Preise. Das muss man realistisch sehen!
Es gibt jede Menge Billig-Friseure zu denen Sie wechseln können. Ich weiß allerdings nicht, wie Sie reagieren, wenn Ihnen - auf Grund mangelnder Fachkompetenz - die Haare verschnitten werden, weil das Personal 0815 ist. Diese Salons können ihre Preise aber dauerhaft halten und andere Geschäfte preislich unterbieten.
Tipp: Nehmen Sie sich eine Friseurin zur Freundin :-)
gibt?
Das wäre eine sehr arogante Behauptung eines Klier-Mitarbeiters.
Und außerdem noch ein Beispiel: Wenn Sie einen Neuwagen kaufen wollen und Sie sehen in 2 Autosalons den gleichen, identischen PKW, einen für 20.000 Euro, den anderen für 17.000 Euro, welchen nehmen Sie? Wohl nicht den für 20.000 Euro aus Mitleid zur Autoverkäuferin, um ihre Provision zu sichern.
Es war der vorangegangene Beitrag gemeint, wonach ich mitschuldig bin, daß es den Friseuren so misserabel in der Vergangenheit ging. Nur weil ich auf der Suche nach einem günstigeren Salon bin. Darauf bezieht sich auch der Vergleich.
Ich gönne grundsätzlich jedem mehr Geld, wenn es die Wettbewerbslage des Unternehmens erlaubt. Aber nicht staatlich und flächendeckend verordnet. Viele Unternehmen regulieren ohnehin die Mindestlöhne mit der Reduzierung der Wochen-Arbeitszeit bei den Arbeitnehmern, um Entlassungen weitestgehend zu verhindern.
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