Trotz Kündigung des Nachtstroms im Februar 2012 (mit schriftlicher Bestätigung durch Thüringer Energie bzw. vormals E.ON Thüringer Energie) werde ich weiterhin mit Forderungen und Mahnungen für angeblich seitdem entstandene Abschläge belästigt.
Wie gesagt: die Nachtstrom-Kündigung wurde schriftlich durch den Energieversorger bestätigt und durch mich damals die Endabrechnung beglichen.
Insofern KÖNNEN seitdem gar keine Forderungen mehr aufgelaufen sein, zumal auch durch mich nie ein neuer Vertrag abgeschlossen wurde.
Bestell-/Kundennummer: 13054901
Meine Forderung an Thüringer Energie:
Stornierung der seit wirksamer Kündigung angemahnten Abschläge
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 56 Tagen und 11 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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