Am Hintereingang des neuen REWE-Markts werden auf einem frei zugänglichen Stück des REWE-eigenen Parkplatzes in unmittelbarer Nähe eines Kinderspielplatzes verdorbene Waren auf Gitterrollwagen gelagert.
Kinder und andere Menschen können dort ungehindert angefaulte, nicht mehr zum Verzehr geeignete Ware wegnehmen. Die davon ausgehende Gefahr muss ich hier nicht näher beschreiben. Es besteht sofortiger Handlungsbedarf, zumal REWE und die Mitarbeiter bereits diverse mündliche und schriftliche Beschwerde erhalten hatten.
Meine Forderung an REWE-Zentral:
Abmahnung des REWE-Markts durch das Ordnungsamt
Firmen-Antwort ausstehend seit 17 Jahren, 122 Tagen und 5 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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