AOK Bremen / Bremerhaven gekündigt am 06.06.14 per Einschreiben. Nach § 175 Abs. 4 SGB V ist spätestens zwei Wochen nach Eingang der Kündigung eine Kündigungsbestätigung von der Krankenkasse auszustellen.
Trotz telefonischer Eingangsbestätigung der Kündigung am 25.06.14 seitens der AOK habe ich bis heute den 02.07.14 keine Kündigungsbestätigung erhalten.
Sollte ich bis spätestens 04.07.14 keine Kündigungsbestätigung erhalten, werde ich es meinem Anwalt abgeben und Schadensersatz geltend machen.
Bestell-/Kundennummer: IB00525456
Meine Forderung an AOK-Bundesverband:
Kündigungsbestätigung bis zum 04.07.14
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 111 Tagen und 10 Stunden.
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Beschwerde ist noch nicht gelöst
Also bleibt zu guter Letzt doch leider nur noch einen Anwalt aufzusuchen.
Die AOK Bremen ist eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ihre Beschwerde muss an die AOK Bremen gehen.