Guten Tag,
seit mehreren Monaten versuche ich schon meine monatlichen Abschlagszahlungen für meinen Vertrag zur Gaslieferungen anzupassen. Nach mehreren erfolglosen Telefonaten und Mails wende ich mich auf diesem Weg an Sie. Bisher wurde mir immer mitgeteilt, dass der Netzverteiler einen zu hohen Wert angibt, was nicht stimmt (habe mit ihm telefoniert). Ich soll einen doppelt so hohen Abschlag zahlen als bei einem teureren Anbieter im Jahr zuvor. Zum Beweis habe ich per Email auch schon die Jahresabrechnungen des letzten Jahres geschickt.
Rechtlich ist die Sache klar:
Gemäß § 41 Absatz 2 des Energiewirtschaftsgesetz muss sich der Abschlag nach dem Verbrauch des vorhergehenden (!) Abrechnungszeitraums oder dem durchschnittlichen Verbrauch vergleichbarer Kunden richtet. Macht der Kunde darüber hinaus glaubhaft, dass sein Verbrauch erheblich geringer ist, so ist dies angemessen zu berücksichtigen.
Ich fordere eine sofortige Reduzierung des monatlichen Abschlags auf maximal 50€ und die sofortige Rücküberweisung der zu viel bezahlten Abschläge. Des weiteren widerrufe ich mit sofortiger Wirkung meine Einzugsermächtigung.
Mit freundlichen Grüßen
Bestell-/Kundennummer: 01741010
Meine Forderung an ExtraEnergie:
Reduzierung des Abschlags auf maximal 50€, Rücküberweisung zu viel gezahlter Abschläge und Widerruf der Einzugsermächtigung
Antwort auf die Beschwerde vom 08.02.2014
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihre Meldung und ausführliche Schilderung.
Wir möchten Ihnen gern Hilfe anbieten. Damit unsere Fachabteilung Ihre Abschlagshöhe und sämtliche Faktoren genau prüfen kann, benötigen wir eine Rückmeldung von Ihnen. Bitte kontaktieren Sie uns per E-Mail mit dem Betreff „Verbraucherforum“ via reclabox@extraenergie.com unter Angabe Ihrer Vertragsnummer sowie dem Link zu Ihrer ReclaBox Beschwerde.
Nach detaillierter Prüfung werden wir Sie umgehend benachrichtigen.
Wir verbleiben mit freundlichen Grüßen
Ihre ExtraEnergie
kommentare und trackbacks 6
Beschwerde ist noch nicht gelöst
Nachdem ich die Schlichtungsstelle-Energie eingeschaltet hatte,
habe ich eine neue, korrekte Rechnung bekommen mit € 4,91 GUTHABEN!
Es lohnt sich immer, die Schlichtungsstelle einzuschalten, ggf.
auch die Bundesnetzagentur für besonderen Mißbrauch.
habe heute auch mit dem Netzverteiler gesprochen (der hat die Angaben zum Energieverbrauch auf keinen Fall auf das doppelte erhöht, sondern von meinem Energieanbieter mitgeteilt bekommen). Die Schlichtungsstelle Energie habe ich bereits eingeschaltet - da ich seit 2-3 Monaten versuche, den Verbrauch richtig anpassen zu lassen - auch mit Nachweisen der alten Jahresrechnungen. Sollte Extraenergie den Pflichten nachkommen, werde ich das Schlichtungsverfahren noch stoppen. Auch habe ich bereits gekündigt, sollte ich dazu keine Bestätigung bekommen, werde ich nochmal per Einschreiben kündigen. Aufgrund der Vorfälle wäre mir eine außerordentliche sofortige Kündigung natürlich am liebsten - ist das möglich? Schließlich hält sich Extraenergie nicht an den Vertrag nach § 42
Beschwerde ist noch nicht gelöst
20.02.2014 | 19:08 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.