Ich (16) habe mir am 30.12.2013 ein Smartphone der Marke Sony (Xperia Z) für 350€ gekauft. Als ich am nächsten Abend die Kamera testen wollte, fiel mir auf, dass der Blitz nicht funktioniert (ich habe ein "beschädigtes" Smartphone gekauft).
Am 04.01.2014 bin ich in den Media Markt gefahren, wo ich das Smartphone gekauft habe. Dort wollte ich das Gerät umtauschen. Die gute Frau am Infoschalter meinte, wir können es zur Reparatur einschicken. Am 08.01.2014 war ich wieder dort und wollte den Filialleiter sprechen, aber er verstand mein "Anliegen" glaub ich nicht so ganz.
Ich sagte zu ihm, wer will schon für ein beschädigtes Smartphone 350 Euro ausgeben und seine Antwort war, wenn ich mir ein Auto kaufe und es bei den ersten Meter einen Motorschaden bekommt, wird auch nur der Motor gewechselt und ich bekomme trotzdem kein neues.
Meine Forderung an Media Markt:
Ich möchte das Handy umtauschen.
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 283 Tagen und 18 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 16
Als Tip, geh mal mit deinen Eltern dorthin
PS: Corey Taylor, das ist Unsinn was Sie schreiben. Wenn Sie sich nicht sicher sind, geben Sie bitte keine Ratschläge in rechtlicher Hinsicht.
Der Bf ist nur beschränkt geschäftsfähig, wir haben es also mit einem sog. "Taschengeldkauf" (Taschengeldparagraph) zu tun. Der Kaufvertrag ist rechtlich gesehen "schwebend unwirksam". Sollten die Eltern dem nicht zustimmen, ist er ungültig. Aber hier wird unterstellt, dass diese Zustimmung vorliegt.
Lesen Sie sich bitte nochmal meinen letzten Satz durch; )
>>>Du musst ihm einräumen das er auch nachbessern kann. Infolge dessen einschicken lassen zur Reparatur>>>
Das ist Unfug. Da hat Mandy doch völlig recht.
Das ist so nicht ganz korrekt.
Wenn dem Käufer vom Verkäufer verlangt das er ein neues Handy, in diesem Fall, haben möchte so kann der Verkäufer sehr wohl diesem widersprechen. Beispielsweise wenn der Aufwand einer Nachbesserung geringer ist als ein neues Gerät zu besorgen. Hier ist der Verkäufer aber in der Pflicht dies zu belegen.
Auch wenn man, mutmaßlich, in diesem Falle ausgehen kann das man das Gerät vorrätig hat und dementsprechend das Gerät austauschen könnte, so ist es kein Grundrecht auf einen Tausch.
Es gibt diese Ausnahmefälle und die sind rechtens, also erzähle mir keiner das es anderes wäre.
Auf meinen letzten Satz "Als Tip, geh mal mit deinen Eltern dorthin" bezogen, was passiert wohl wenn Papa zum Marktleiter sagt: Warum verkaufen sie meinem 16 jährigen Sohn ein Handy? Ja, klickt es jetzt?
Lassen Sie sich bitte nicht verunsichern. Hier wird ein solcher B. löd. sinn geschrieben, dass ist haarsträubend. Machen Sie es genau so, wie Mandy Laurent es geschrieben hat. Nicht anders. Man könnte platzen vor Z. orn, wenn man sieht, wer hier alles seinen Senf dazu gibt.
Man kann auch sachlich argumentieren, leider ist dies von Ihrer Seite nicht möglich.
Der Verkafsleiter hat mir den Vergleich mit dem Auto erzält, für mich eine Frechheit.Er meinte es muss geprüft werden ob die LED durch falsche Handhabung defekt ist.
Der Hammer war das man Willy für 90,-Euro eine Zusatzversicherung verkauft hat, wo er ein gleichwertiges Handy bekomme wenn mit seinem neuen was ist. Der Mediamarkt hat aber nur ein Leihgerät, welches gerade unterwegs ist und dies sei ach kein Smartphon.
Die Versicherung konnten wir rückgängig machen.
1. Kaufvertrag rückgängig machen.
2. Neues Handy kaufen.
Alles klar?
;-))
Was sind Sie denn fürn Du. mmd. ödel, Sie haben ja null verstanden, um was es hier geht. Aber null.
Jipijä.
Fazit: Das war der letzte Kauf bei Media Markt