Bei meiner am 15.07.2013 gebuchten Reise mit Abreisedatum 09.11.2013 habe ich einen 100,- Euro Gutschein (DEL1-MQPR-CBZU-ULZ7) angegeben. Den Erhalt des Gutscheines wurde auch per E-Mail bestätigt.
Dieser Gutschein hatte die Option "... dass der Gutscheinbetrag nicht vom Rechnungsbetrag Ihrer gebuchten Reise abgezogen wird, sondern am Abreisetag auf Ihr Konto überwiesen wird.".
Trotz mehrerer Reklamationen per E-Mail, Post und Telefon ist bis heute keine Rücküberweisung erfolgt.
Bestell-/Kundennummer: ULT5023384/C00064264
Meine Forderung an ab-in-den-urlaub.de:
Sofortige Rücküberweisung von 100. -€
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 296 Tagen und 4 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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04.01.2014 | 09:30 Uhr
Der Autor wünscht keine öffentliche Diskussion.