27.12.2013 | 19:19 Uhr · 1457 Views · von Carola Gernsheimer

Hermes Logistik Gruppe Deutschland GmbH (Hamburg)

Hermes-Transportschaden!

Gegenstand der Beschwerde ist ein unterfahrbares Waschbecken, Preis 146,32 €, zuzüglich Versandkosten 20,-- € (versicherter Versand) durch Hermes.

Meine erste Schadensmeldung an Hermes wurde abgebügelt:

"Unter Berücksichtigung der unbeschädigten Außenverpackung sowie der nicht transportsicheren Innenverpackung lässt sich ein schadenursächliches Ereignis durch unsachgemäßes Handling der Sendung nicht nachvollziehen. Bei Verwendung einer unzureichenden Innenverpackung können wir keine Haftung übernehmen. Hier verweisen wir sowohl auf die gesetzlichen Haftungsausschlussgründe als auch auf unsere AGB und die entsprechenden Verweise auf die Verpackungsbedingungen, nach denen jede Sendung entsprechend ihres Inhaltes sowie der Art und Dauer der Beförderung geschützt und verpackt sein muss.

Wir bitten um Verständnis, die von Ihnen gewünschte Kostenübernahme aufgrund der geschilderten Sachlage ablehnen zu müssen."

Mein Widerspruch:
Ich habe kein Verständnis und lege hiermit Widerspruch gegen die Ablehnung der Kostenübernahme ein. Worauf begründet sich Ihr Urteil, das Waschbecken habe eine unzureichende Innenverpackung gehabt und die Außenverpackung sei unbeschädigt? Das gelieferte Paket steht so, wie wir es erhalten haben, noch immer in der Garage, lediglich an einer Seite geöffnet. Selbstverständlich ist die Außenverpackung eingedrückt, so dass bei Anlieferung bereits zu befürchten war, dass der Inhalt defekt sein könnte. Das war auch der Grund, warum wir den Hermes-Fahrer gebeten haben, bei der Öffnung des Paketes anwesend zu bleiben. Das Waschbecken war/ist noch immer umwickelt mit dickem Filzwollstoff und darüber Luftpolsterkissen. Auf der Außenverpackung befinden sich Aufkleber mit "Bruchgefahr, Vorsicht nicht werfen" sowie Abbildung "Glas". Gerne könne Sie einen Begutachter vor Ort schicken, der das Paket -noch immer im Zustand der Anlieferung- in Augenschein nimmt! Ich bitte nochmals um Begleichung des Schadens. wurde erneut abgewiesen mit dem Hinweis:

Antwort:
"Wir bedauern, im vorliegenden Fall auch nach erneuter Prüfung, aufgrund einer mangelnden Innenverpackung, eine Haftung ablehnen zu müssen.

Die von Ihnen beschriebene Verpackung war diesbezüglich ungenügend, weil eine Fixierung und Polsterung durch die Innenverpackung nur in unzureichender Weise gewährleistet war.

Die Verpackung muss den Inhalt der Sendung gegen Beanspruchungen, denen sie normalerweise während des Versandes ausgesetzt ist (z. B. durch Druck, Stoß, Fall, Vibration oder Temperatureinflüsse) sicher schützen.

Es sollte hinlänglich bekannt sein, dass bei einem Massen- / Paketversand in unterschiedlichen Formen im Millisekundenbereich wirksame Stoß- und Druckbelastungen auftreten können, die von einer transportsicheren Verpackung insgesamt aufgenommen werden müssen.

Der nach innen und außen zu gewährleistende Schutz des Sendungsinhaltes durch die Verpackung stellt daher grundsätzlich vor allem Anforderungen an die Festigkeit (Stabilität), an die Beständigkeit und an die Dichtheit der Transportverpackung, sowie an die durch die Innenverpackung zu gewährleistende Polsterung und Fixierung der Ware.

Hier wurde auf ein dem Inhalt entsprechendes fixierendes und ausreichend polsterndes Innenverpackungsmaterial verzichtet.

Wenden Sie sich deshalb bitte im Rahmen des von Ihnen geschlossenen Kaufvertrages mit Ihrer Reklamation an den Verkäufer, da sich Schadenersatzansprüche aus dem Transportvertrag in diesem Fall nicht ergeben."

Ich finde diese Vorgehensweise äußerst kundenunfreundlich und befremdlich, da sich mir der Sinn der Versandversicherung nicht erschließt.

Ich möchte Hermes hiermit ausdrücklich die Gelegenheit geben, sich zu diesem (Vor-) Fall persönlich zu äußern und seine Vorgehensweise zu überdenken.

Meine Forderung

Volle Erstattung des Kaufpreises von 146,32 € plus Versandkosten 20,-- €

Firmenantwort

27.12.2013 | 19:34 Uhr · Hermes Logistik Gruppe Deutsch...

Guten Abend Frau Gernsheimer,

wir nehmen Ihren Widerspruch zur Kenntnis und werden die eingereichten Unterlagen der zuständigen Abteilung erneut zur Prüfung vorlegen.

Sie werden schnellstmöglich kontaktiert werden.

Vielen Dank

Ihr Hermes Kundenservice