Ich habe mir im November 2012 bei Saturn einen HP Laptop gekauft. Bis November 2013 lief dieser auch gut, bis auf einmal das Display dunkel blieb. Ich habe das Laptop neugestartet, doch es blieb dunkel. Kassenbon rausgesucht und ab zu Saturn, dort wurde mir gesagt, dass er eingeschickt wird.
Zwei Wochen später bekam ich eine SMS, ich könne mein Gerät abholen. Als ich bei Saturn ankam, wurde mir gesagt, die Reparatur würde 160 Euro kosten, da keine Garantie bestehe, da das Gerät älter als 6 Monate sei. Da ich damit nicht einverstanden war, immerhin habe ich ja 2 Jahre Garantie, habe ich ihn so nicht mitgenommen, darauf hin wollte sich Saturn nochmal kümmern, sie gaben mir ein Austauschgerät mit.
Wieder zwei Wochen später ein Anruf durch Saturn. Jetzt heißt es, sie würden aus Kulanz die Hälfte der Kosten, also 80 Euro, übernehmen.
Meine Frage: wenn ich ein 1 Jahr altes Gerät abgebe, wo noch mindestens 1 Jahr Gewährleistung ist, warum soll ich dann die Kosten selber tragen? Sechs Monate Garantie ist ja so weit richtig, aber der Rest ist Gewährleistung und das bedeutet, dass mir der Hersteller für zwei Jahre ein funktionstüchtiges Gerät zur Verfügung stellen muss.
Bei allen Onlinehändlern wie Amazon usw. hat man nicht solche Probleme. Man hört es aber sehr oft, dass Saturn nicht kundenfreundlich ist. Aber solange mein Laptop nicht repariert wird, werde ich den Austausch behalten!
Meine Forderung an Saturn:
Reparatur
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 298 Tagen und 10 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
kommentare und trackbacks 7
Haben Sie mal den direkten Kontakt mit dem Hersteller gesucht?
Auf den Punkt. Korrekt.
Auch alles korrekt zitiert. Aber hier ging es um die Begriffe "Gewährleistung" und "Garantie", die ein wenig durcheinander gewürfelt wurden.
Ergänzungen zum besseren Verständnis:
1. Vor Ablauf von 6 Monaten nach Übergabe geht die Rechtsprechung regelmäßig davon aus, dass der Mangel bereits bei Kauf vorhanden war. Danach, wie oben von Marcel richtig erwähnt, Beweislastumkehr.
2. Wenn also vor Ablauf von 6 Monaten reklamiert wird, entscheidet der Käufer, ob Tausch oder Nachbesserung.
3. Das alles hat aber nichts mit der Garantie zu tun, sondern ist EU-Recht.
Das sehe ich nicht so. Die Aussagen sind richtig.
Man sollte beim Kauf eben auch darauf achten wie der Verkäufer mit Reklamationen umgeht.
P. S. Ich wünsche Ihnen viel Glück, Sie werden es brauchen.
Völlig richtig. Und da kommt dann nach "Garantie" (Hersteller) und "Gewährleistung" (Gesetz) der dritte Begriff ins Spiel: "Kulanz" (Händler und/oder Hersteller).
Beschwerde ist noch nicht gelöst