Am 20.07.2006 habe ich einen Fitnessvertrag beim Citi Frauen Fitness in der Scharnweberstrasse 90 in Berlin abgeschlossen (mittlerweile heißt das Fitnesscenter "Zuckerfrei Frauenfitness"). Ca. 6 Wochen später wurde ich mit unserem 3. Kind Schwanger.
Ich konsultierte sogleich das besagte Fitnesscenter, um zu erfragen, welche Möglichkeiten für mich bestehen, aus dem Vertragsverhältnis auszusteigen.
Mir wurde von einer “freundlichen“ Mitarbeiterin mitgeteilt, dass Sie keine Möglichkeit sehe, mich aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen. Vielmehr wurde mir erklärt, dass für solche Fälle die Möglichkeit der ruhenden Mitgliedschaft besteht. Ersteres hat sich nun als glatte Lüge herausgestellt!
Recherchen im Internet (meines Gatten) haben nun ergeben, dass ich sofort aus dem Vertrag entlassen werden muss (http://www.sr-online.de/ratgeber/910/182898.html) und die nette Mitarbeiterin dies auf meine Anfrage hin verschwiegen hat, bzw. noch immer versucht wird, dies zu verhindern.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass der Vertrag während der Schwangerschaft ruht,und sich einfach um die Fehlzeit verlängert, so dass man am Ende auf den ursprünglich vereinbarten Zeitrahmen von einem Jahr kommt.
Auf dem mir vorliegenden Vertrag steht als Vertragsabschlussdatum der 20.07.2006, und als Nutzungsbeginn 01.08.2007. Von einer ruhenden Mitgliedschaft oder ähnlichem ist dort nichts zu lesen/vermerkt. Fraglich ist, wieso dort nichts von einer ruhenden Mitgliedschaft steht??????
Die ruhende Mitgliedschaft ist laut den AGB`s für Krankheitsfälle und Wegzüge bestimmt (siehe Vertragsklauseln im Bild)Fraglich ist auch, dass sich das Vertragsjahr um die Fehlzeit verlängert. Zum Verständnis: Aus einem Jahr werden jetzt wegen der Schwangerschaft 21 Monate Vertragsdauer. Das bedeutet wenn jemand 3 Jahre Krank ist und fehlt, hat er einen 4 Jahres Vertrag mit dem Fitnesscenter abgeschlossen. Außerdem wird hier Schwangerschaft und Krankheit gleichgestellt.
Da aber (wie schon erwähnt) in meinem Vertrag als Nutzungsbeginn der 01.08.2007 eingetragen ist, habe ich erst mal fristgemäß (von einem Jahr ausgehend) gekündigt. Ich habe dann auch recht flott eine schriftliche Antwort Seitens des Fitnesscenters bekommen.
Dort steht im Original: "Hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer Kündigung. Ihre Mitgliedschaft endet somit am 30.04.2009. Wir bedauern Ihre Entscheidung. Selbstverständlich können Sie bis zum 30.04.2009 am Training teilnehmen. Auf Grund Ihrer Ruhezeit in dem Zeitraum vom 01.10.2006 – 30.06.2007 verlängert Sich Ihre Mitgliedschaft entsprechend."
Wir haben uns nun vor ca. 2 Wochen mit meinem Mann die AGB s im Anhang genauer durchgelesen (habe ich eingescannt, siehe Bild: Bitte jetzt lesen), und anschließend im Internet nach der Rechtslage recherchiert und festgestellt, dass laut § 314 BGB der Vertrag bei Änderung der Lebensumstände „aus wichtigen Gründen“ sofort gekündigt werden kann (http://www.sr-online.de/ratgeber/910/182898.html)
Da abgesehen von unserem mittlerweile einjährigen Sohn auch unserer Ältester seit dem Schulanfang in diesem Jahr aus wichtigem Grund (wir wohnen in einem Problembezirk), die Schule wechseln musste, und letzteres noch einmal fast 2 Std. Fahr- bzw. Zeitaufwand zusätzlich für uns darstellt, und auch dieser Umstand zuvor nicht abzuschätzen war, schien uns nun alles erfüllt, um auf § 314 BGB zurückzugreifen und eine außerordentliche und sofortige Vertrags-Kündigung geltend zu machen. Abgesehen davon dass man als schwangere nicht krank ist. Zumindest sehen wir ein Baby als Bereicherung.
Also schrieben wir erneut eine Kündigung (diesmal eine Außerordentliche mit sofortiger Wirksamkeit), und wiesen sowohl auf die Lebensumstände, als auch auf den eingetragenen Nutzungsbeginn im Vertrag hin. Dem Fitnesscenter wurde eine Frist bis zum 21.05.2008
gesetzt, sich bitte schriftlich zu äußern und die außerordentliche Kündigung zu bestätigen, bzw. mir die fehlenden Unterlagen zur ruhenden Mitgliedschaft mitzuschicken!Schriftliche Antwort oder Bestätigung? Bis jetzt Fehlanzeige! Am Samstag den 10.05.2008 bekam ich dann einen Anruf von einer mir unbekannten Mitarbeiterin des Citi Fitnesscenters in der Scharnweberstraße!
Da könne man leider nichts machen, eine Außerordentliche Kündigung nach § 314 BGB wäre nicht möglich. Dies wäre nur während der Schwangerschaft möglich gewesen .......
Mit anderen Worten: Es wird auf die wundersame und fragwürdige Vertragsverlängerung bestanden.
Offensichtlich scheinen die zu glauben, mein Bauchinhalt (aus der Schwangerschaft), hätte sich hinterher in Luft aufgelöst, und Schwangere sind einfach nur krank (siehe AGB’s).
Liebe Citi Frauen Fitnesscenter Mitarbeiter, ich werde jetzt noch genau bis zu meiner Fristsetzung am 21.05.2008 warten. Wenn bis zu diesem Zeitpunkt keine schriftliche Bestätigung von Ihnen eintrudelt, wandert der ganze Vorgang zu meinem Anwalt!
Ferner werden Sie zusätzlich zur E-Mail ein Kärtchen von mir, mit einer Beschwerde ID erhalten. Damit alle Leser auch wissen, dass sie 100% von dieser Beschwerde auf ReclaBox in Kenntnis gesetzt wurden, falls hier keine schriftliche Antwort Ihrerseits erfolgen sollte.
Außerdem, versteht sich von selbst, dass der Abbuchungsauftrag in den nächsten Tagen (sobald ich die Zeit finde), bis zu einer endgültigen Klärung Ihres fragwürdigen Gebarens storniert wird.
Bitte ruft mich nicht mehr an! Sondern schickt mir alles schriftlich, wie in meinem Kündigungsschreiben erbeten!
Ferner mache ich Sie darauf aufmerksam, dass ich die Leser hier über das weitere Verhalten Ihres Fitnesscenters auf dem laufenden halten werde, bzw. diese Beschwerde von mir in diverse soziale Bookmarksysteme hinterlegt wird.
Meine Forderung an "Zuckerfrei Frauenfitness":
Sofortige Bestätigung meiner außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund!
Antwort auf die Beschwerde vom 14.05.2008
Zur Beschwerde vom 12.05.2008 möchte sich das Fitnessstudio Zuckerfei Frauenfitness wie folgt äußern:
Unser Fitnessstudio hat den Vertrag von Frau Pohl ( Beginn 01.08.2006 ) übernommen, der wegen Schwangerschaft auf Wunsch der Kundin vom Oktober 2006 bis Juni 2007, geruht hat. Frau Pohl hätte selbstverständlich die Möglichkeit gehabt wegen einer Schwangerschaft einen laufenden Vertrag zu kündigen dies hat Sie aber nicht getan, sondern mit dem Studio einen ruhenden Vertrag vereinbart. Eine Kündigung des Vertrags von Frau Pohl, wegen Schwangerschaft, lag dem Studio zu dieser Zeit also nicht vor. Die 9 Monate Auszeit von Frau Pohl wurden an den Vertrag angehangen wie mit Ihr besprochen.
3 Monate vor Ablauf des Vertrags, im Februar 2008, hätte Frau Pohl die Möglichkeit gehabt den Vertrag fristgerecht zu kündigen, der dann zum 30.04.2008 geendet hätte.
Eine Kündigung erreichte das Studio aber erst im April 2008 ( Eine Bestätigung der Kündigung wurde an Frau Pohl per Post geschickt) sodass sich der Vertrag um ein Jahr verlängert hat, bis zum 30.04.2009. Frau Pohl erklärte sich mit Ihrer Unterschrift auf dem Vertrag mit einer Verlängerung um ein Jahr oder einer fristgemäßen Kündigung 3 Monate vor Ablauf des Vertrags einverstanden.
Das Fitnessstudio hat sich hier völlig korrekt verhalten.
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