Sehr geehrte Damen und Herren,
ich nehme Bezug auf die Ablehnung meines Kulanzantrages per E-Mail für o. g. defektes Gebläse, Einbau 2007, für das die Firma Wolf eine defekte Charge ab dem Herstellungsjahr 2006 einräumt.
Firma Wolf begründet ihre Ablehnung damit, dass nicht sofort bei Austausch im Jahr 2012 das defekte Gebläse zurückgeschickt und ein Kulanzantrag durch die Fachfirma, die auch die jährliche Wartung vornimmt, gestellt wurde.
Mittlerweile sind in unmittelbarer Nachbarschaft (Neubaugebiet) insgesamt fünf Gebläse dieser Bauart defekt. Einem Nachbarn, dessen Gebläse erst vor kurzem ausgefallen und das damit bei Ausfall älter als meines war, wurde ein sofort gestellter Kulanzantrag positiv beschieden. Eine Rückrufaktion seitens Wolf gab es nicht.
Ich komme zu dem Schluss und möchte diesen als konkrete Empfehlung an alle Verbraucher von Produkten der Firma Wolf Heiztechnik publik machen, dass bei Produkten der Firma Wolf GmbH sicherheitshalber bei jeder Reparatur SOFORT ein Kulanzantrag gestellt werden sollte, dass JEDES defekte Bauteil aufbewahrt und dass SOFORT in Internet-Foren nach Häufungen von Defekten bestimmter Bauteile recherchiert werden sollte.
Ich bin zutiefst enttäuscht davon, wie ein traditionsreiches deutsches Unternehmen hier mit seinen Kunden verfährt.
Die Korrespondenz mit der Wolf GmbH habe ich anonymisiert auf meiner Dropbox unter https://www.dropbox.com/l/TQllGGvFE9uU5X4ZgBV0Ec hinterlegt.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Baasner
Meine Forderung an Wolf:
Generelle Produkthaftung mit Beweislast beim Hersteller / Zwingende Rückrufaktionen bei bekannten Fehlern
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Antwort auf die Beschwerde vom 14.12.2013
Sehr geehrter Herr Baasner,
in dem bisherigen Emailverlauf wurde Ihnen durch die Fa. Wolf bereits angeboten, ein neues Gebläse im Austausch für das alte Gebläse kostenlos zur Verfügung zu stellen.
Die Reparatur erfolgte jedoch bereits am 02.03.2012, also weit vor einem Jahr. Kulanzanträge sind stets zeitnah vor der Reparatur zu stellen, damit Wolf die Möglichkeit hat, das Material zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten um Verständnis, dass wir uns 1 Jahr und 8 Monate nach der Reparatur nicht mehr nachträglich an den Kosten beteiligen können.
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Sascha Mühl
Teamleiter Service-Beratung
kommentare und trackbacks 8
Ich sehe hier nur den Rat an alle Kunden, den ich bereits gegeben habe: Defekte Bauteile besser auch jahrelang aufzubewahren und möglichst sofort und IMMER einen Kulanzantrag stellen (notfalls kann man sich dann zumindest auf dessen Ablehnung berufen). Oder auch: Dem Hersteller nicht vertrauen. Tja, wie soll die Fa. Wolf prüfen ob mein Anspruch zu Recht besteht? Ich denke einfach dass die Indizien - gleicher Fehler, gleiche Charge, plausibler Zeitraum und 5 Betroffene in unmittelbarer Nachbarschaft - auch ohne Beweis des Verbrauchers eine Kulanzregelung des Herstellers rechtfertigen würden.
(1) Ein echtes Angebot wurde mir ja nicht gemacht, da die vom Hersteller festgelegten Voraussetzungen für einen Austausch nicht erfüllbar sind;
(2) Fazit aus "Kulanzanträge sind stets zeitnah zu stellen": Zukünftig ist IMMER ein Kulanzantrag zu stellen, da der Hersteller von sich aus nicht auf fehlerhafte Materialchargen hinweist und man ggf. der erste ist, beim dem dieser Fehler auftritt - alos noch in keinem Forum o. ä. ein solcher Fehler diskutiert wird.
Da habe ich einfach Pech gehabt, weil bei mir dieser Fehler sehr früh aufgetreten ist, und die Firma Wolf nicht im Sinne des Wortes kulant regaiert, sondern nur dann Kulanz zeigt, wenn der Sachverhalt vom Kunden bewiesen wird.
Scheinbar fehlen in unserem Land dann doch Regularien für diesen Fall (Verkauf eines defekten Bauteils, dass zwar deutlich früher aber dennoch erst nach Gewährleistung und Garantier ausfällt).
Mit freundlichen Grüßen,
Frank Baasner
Ich hatte bei dem Austausch des defekten Gebläses Fotografien gemacht. Bisher habe ich gedacht dass ein fotografischer „Beweis“ genügt, aber zukünftig werde ich jedes Wolf Ersatzteil wie ein Corpus Delicti behandeln und als Beweisstück sichern.
Ich empfinde jedenfalls die Tatsache, dass Fa. Wolf mir gegenüber jegliche Kulanz ablehnt (trotz Wartungsbelegen, Reparaturrechnung und Fotografien), dem Fachhändler aber eine Teilkulanz gewährt (offensichtlich ohne jeden Beleg), als beschämend für den Hersteller. Der Verbraucher alleine wird trotz gleicher Sachlage "abgespeist".