Sehr geehrte Damen und Herren,
infolge eines Bandscheibenvorfalls war es uns im September diesen Jahres nicht möglich, eine weit im voraus gebuchte Aida Kreuzfahrt wahrzunehmen. Eine vollständige Stornierung war nicht mehr möglich und es verblieb uns ein Betrag in Höhe von 858,40 Euro, welcher gegenüber der Reiserücktrittversicherung bei der AXA geltend gemacht wurde.
Der Versicherungsfall wurde grundsätzlich anerkannt; es wurde jedoch ein Betrag in Höhe von 400,-- Euro als Selbstbehalt für vier Personen abgezogen. Hierzu ist auszuführen, dass zwei minderjährige Kinder kostenfrei auf der Aida hätten mitfahren können und insoweit keine Reisekosten für die Kinder angefallen sind. Insoweit hatten wir gebeten, lediglich den Selbstbehalt für die zwei erwachsenen Personen in Ansatz zu bringen. Dieses wurde seitens der AXA abgelehnt.
Wir sind der Meinung, dass der vollständige Selbstbehalt für die zwei minderjährigen Kinder nicht in Ansatz gebracht werden kann, weil für diese auch keine Reisekosten angefallen sind/wären.
Bestell-/Kundennummer: EC476901
Meine Forderung an AXA Versicherung:
200,-- Euro Erstattung (Selbstbehalt für die minderjährigen Kinder)
Antwort auf die Beschwerde vom 03.12.2013
Guten Tag,
wir würde den Fall gerne an unser Beschwerdemanagement geben. Könnten Sie bitte über das folgende Formular Ihre Kontaktdaten und idealerweise eine Vertrags- oder Kundennummer zukommen lassen?
axacenter.de/axaweb2008/kontaktSoM/axaweb2008/start.do
Herzlichen Dank & beste Grüße aus Köln
Ihr AXA Social Media Team
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