Hallo!
Am 11.9.2013 habe ich beim Internethandel Krause einen Akku bestellt und umgehend den Rechnungsbetrag überwiesen. Bis heute ist der Akku nicht geliefert. Auf mehrfache E-Mail Anfrage kam keine Antwort. Telefonisch ist nur ein Anrufbeantworter erreichbar, den man besprechen kann und auch darauf keine Antwort erhält. Am 1.11. habe ich ihm einen Einschreibebrief mit Fristsetzung zum 15.11. auf Lieferung oder Rückzahlung geschickt. Empfänger wurde lt. Sendungsverfolgung benachrichtigt und der Brief lag in der Postfiliale zur Abholung bereit. Am 18.11. erhielt ich den Brief als nicht abgeholt zurück.
Eigendlich lohnt sich bei einem Rechnungsbetrag von 45,65 der Weg zum Anwalt nicht. Da angesichts der bereits vorliegenden Beschwerden die Vermutung nahe liegt, daß die Nichtbelieferung und Aussitzens anscheinend zum "Geschäftmodell" des Internethandel Krause gehört, sollte im Rahmen der Zivilcourage dennoch dieser Weg beschritten werden. Ich habe schon Kontakt zu einem Anwalt in Freital aufgenommen.
Bestell-/Kundennummer: Best. Nr 2175
Meine Forderung an Internethandel Krause:
Erstattung des Rechnungsbetrages von 45,65 + weiterer entstandener Kosten
Firmen-Antwort ausstehend seit 12 Jahren, 329 Tagen und 8 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Langsam dürfte die "Aussitzpraxis" Herrn Krause richtig teuer kommen.
Mit freundlichen Gruß
Gerd Twisselmann