Ich habe am 12.11.2013 im Rahmen der Jahresabrechnung erfahren, dass zum 01.01.2014 der Strompreis bei Stromio erhöht wird. Am selber Tag habe ich noch per Fax und per Brief den Vertrag im Rahmen des Sonderkündigungsrechtes gekündigt.
Wie bereits Herr Matthias Schm. in diesem Forum beklagt hat, wird die Sonderkünigung abgelehnt, mit dem Verweis auf die EEG-Umlage.
In den, durch Verifox, bei Vertragsabschluss ausgehändigten AGB´s (Stand 15.08.2012) ist in dem Bereich, Informationen gegenüber Verbraucher gem. Art 246 §2., folgender Hinweis:
Der Kunde hat ein Sonderkündigungsrecht bei Preisänderungen mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochenauf dem Zeitpunkt des vorgesehenen Wirksamswerden der Preisänderung.
Hier steht nichts von Abhängigkeit vom Umlagen, auch wurde mir in dem vergangen Vertragsjahr keine Information bekannt, dass sich in den AGB´s etwas verändert hat.
Wenn das Sonderkündigungsrecht durch Stromio nicht anerkannt wird, muss ich mich an die Schlichtungsstelle wenden.
Bestell-/Kundennummer: 121933417
Meine Forderung an Stromio:
Anerkennung der Sonderkündigung
Antwort auf die Beschwerde vom 19.11.2013
Sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für Ihren Eintrag.
Um Ihr Anliegen mit Ihnen persönlich zu klären werden wir Sie in Kürze kontaktieren. Nochmals vielen Dank für Ihre Geduld und entschuldigen Sie bitte die entstandenen Unannehmlichkeiten.
Freundliche Grüße
Ihre Stromio GmbH
kommentare und trackbacks 6
Sollte sich der Preis um mehr als diese 0,963 Cent/kWh nach oben geändert haben, handelt es sich um eine Preiserhöhung.
Kündigung per Einschreiben mit Rückschein!
Und nicht vergessen der Einzugsgenehmigung zu widersprechen.