Am 04.02.2009 haben wir eine Jahresrechnung bekommen. Bei der Abrechnung wurde jedoch der bei Lieferbeginn geschätze Stromverbrauch berücksichtigt. Eine Ablesung des Verbrauchs durch TelDaFax hat nicht stattgefunden.
Dieses habe ich sofort telefonisch und per Fax bemängelt und den tatsächlichen Stromverbrauch durchgegeben. Trotzdem wurde die in der Abrechnung ausgewiesene Nachzahlung und der neue Abschlagsbetrag von meinem Konto abgebucht. Da der Stromverbrauch deutlich geringer war, wie zu Lieferbeginnn angegeben, war die Abbuchung somit nicht berechtigt. Außerdem habe ich den Stromvertrag fristgerecht zum 28.02.2009 gekündigt. Der Lastschrift habe ich sofort widersprochen.
Inzwischen habe ich bereits die zweite Mahnung bekommen (17.03.2009 und 07.04.2009). Jedes mal habe ich um die Endabrechnung gebeten. Es kam lediglich eine Eingangsbestätigung auf meine Mail.
Meine Forderung an Teldafax Services:
Erstellung der Endabrechnung und Erstattung der Kaution
Antwort auf die Beschwerde vom 08.05.2009
von TelDaFax-Pressearbeit:
Sehr geehrter Herr Volpers,
mit direkter Mail an Sie hat TelDaFax sich für die entstandenen Unannehmlichkeiten bei Ihnen entschuldigt - ich möchte dies auch hier in aller Form noch einmal wiederholen. In der Tat hat uns die sehr hohe Nachfrage nach unseren Dienstleistern "überrannt" - damit einhergehend haben wir an der - wie bekannt - dringend notwendigen Erweiterung und Optimierung unserer gesamten Abläufe und Technik wie sämtlicher Systeme gearbeitet.
TelDaFax ist dabei auch ein bißchen stolz, daß wir auch in Zeiten der allgemeinen Wirtschaftskrise umfangreiche Investitionen in Hard-und Software und die erneute Aufstockung der Zahl unserer Mitarbeiter vornehmen konnten. Dies hat uns fit für die Zukunft gemacht - unsere "Hausaufgaben" können wir damit Schritt für Schritt reibungsloser erfüllen.
Ihre korrigierte Jahresverbrauchsabrechnung geht Ihnen voraussichtlich bis Ende der Woche zu, auch dies haben wir mit gesonderter E-Mail bereits mitgeteilt. In Zusammenhang mit dieser Korrektur werden selbstverständlich auch Ihre künftigen Abschlagszahlungen korrigiert.
Zeitgleich mit der korrigierten Jahresverbrauchsabrechnung zahlen wir Ihnen - selbstverständlich - ein etwaiges Guthaben auf die uns bekannte Bankverbindung aus. Für die fehlerhafte Zahlungserinnerung möchten wir Sie gleichfalls um Entschuldigung bitten.
Vielleicht macht dieser Fall ja auch anderen Kunden Mut - TelDaFax ist nicht an Rechtsstreitigkeiten interessiert, sondern daran, daß unsere Kunden zufrieden sind - auch wenn sie unserem Haus den Rücken kehren sollten.
Thomas Müller, Pressereferent
TelDaFax Holding AG
Mottmannstr. 2
53842 Troisdorf
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Beschwerde ist gelöst.