17.10.2013 | 11:18 Uhr | 252 Views
Der Gutschein wurde im Dezember 2009 erworben, im August 2011 eingelöst.
Leider kam es damals nicht zu einer Terminvereinbarung, da nur wenige Termine verfügbar waren. Jetzt wurde mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass der Gutschein im August 2012 verjährt sei.Meine Forderung an NoLimits24:
Einlösung des Gutscheins oder Auszahlung des Wertes des Gutscheins, abzüglich eines Schadenersatzes für die verlorene Gewinnmarge
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 2 Tagen und 7 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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