Ich bin seit vielen Jahren in regelmäßiger Behandlung bei einer Heilpraktikerin und habe damit im Gegensatz zur sogenannten Schulmedizin sehr gute Erfolge. Die DBV Krankenversicherung hat nunmehr erstmals Ausgaben für Heilpraktikerin und homäophatische in Höhe von ca. 292 € nicht erstattet. Als Begründung gibt sie an, dass hierfür keine wissenschaftlichen Tests vorlägen. Die Ergebnisse entsprechender Untersuchungen habe ich jedoch mit meinem letzten Schreiben dorthin geschickt.
Bestell-/Kundennummer: 495442625x
Meine Forderung an DBV:
Erstattung von 292, 14 € + Zinsen seit 29.1.2013 + Anwaltskosten
Firmen-Antwort ausstehend seit 13 Jahren, 135 Tagen und 8 Stunden.
Richtet sich diese Beschwerde gegen Ihr Unternehmen?
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Hat die DBV (AXA) die Leistung bedingungsgemäß zu erstatten oder nicht? Dazu schreiben Sie leider nichts.
Wenn die das bisher gemacht haben, obwohl es gem. den Ihrem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen nicht versichert ist, nennt man das Kulanz. Kulanz hat aber keine Wirkung für die Zukunft.
Ich wäre diesen Weg nicht gegangen. Denn wenn der Ombudsmann eine Kostenübernahme empfiehlt, weil man die Bedingungen auch zu Ihren Gunsten auslegen könnte, dann ist die DBV daran gebunden.
Wenn der Ombudsmann die Haltung der DBV bestätigt, steht einem immer noch der Klageweg offen, wobei dann vieles dafür spricht, dass die Rechtsprechung nicht anders entscheidet.
Der Vorteil der Einschaltung des Ombudsmanns liegt auf der Hand. Er kann eine Zahlung empfehlen, auch wenn die Rechtslage eher für die DBV spricht. Die Empfehlung ist bei dieser Größenordnung dann bindend.
Beschwerde ist noch nicht gelöst
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